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Betreuungsbehörde
Die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde im Landratsamt beraten und unterstützen die Bürgerinnen und Bürger unseres Kreises in allen Fragen der gesetzlichen Betreuung für Menschen mit seelischen und oder geistigen Behinderungen und der Vollmachtangelegenheiten (sogenannte Vorsorgevollmacht). Die Betreuungsbehörde kann Vorsorgevollmachten auch öffentlich beglaubigen.
Eine persönliche Beratung zu allen Fragen zur Vorsorgevollmacht und der gesetzlichen Betreuung kann jederzeit telefonisch vereinbart werden.
Unsere Leistungen
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