

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Herzlich Willkommen beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst der Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den gesundheitlichen Angeboten, die wir für Kinder und Jugendliche bereithalten - von der Einschulungsuntersuchung (Schuleingangsuntersuchung) über die Impfberatung bis hin zur Sprachheilförderung. Unser Ziel ist es, Familien in allen Fragen rund um die Gesundheit ihrer Kinder und Jugendlichen zu unterstützen und eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. Zögern Sie nicht, bei Fragen oder Anliegen Kontakt aufzunehmen. Wir sind gerne für Sie da!
Einschulungsuntersuchung (Schuleingangsuntersuchung)
Alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli. das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden schulpflichtig und müssen zuvor an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. In Hessen ist die Untersuchung gemäß dem Hess. Schulgesetz (§§ 70,71), der Verordnung zur Schulgesundheit, dem Hess. Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD, § 10) sowie dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gesetzlich vorgeschrieben.
Die Aufgabe der Einschulungsuntersuchung ist die Erfassung von schulrelevanten Entwicklungsstörungen, chronischen Erkrankungen oder Behinderungen, um Risiken für die gesundheitliche Entwicklung von Schulkindern frühzeitig zu erkennen und vorbeugende Fördermaßnahmen einzuleiten. Ziel ist es, jedem Kind die bestmöglichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beschulung zu ermöglichen.
Die Einladung zur Einschulungsuntersuchung erfolgt durch die Schule im Auftrag des Gesundheitsamtes. Bitte planen Sie 60 bis 90 Minuten für die Untersuchung ein.
Die Untersuchung umfasst:
- Anamnese und Überprüfung von Vorsorgestatus und Impfstatus
- Sehtest, Prüfung des räumlichen Sehvermögens und Prüfung der Farbtüchtigkeit
- Hörtest
- Entwicklungsscreening
- Ärztliche Untersuchung
- Beratung der Eltern
Tipp: Die Einschulungsuntersuchung ist eine wertvolle Möglichkeit, sich einen Überblick über den Entwicklungsstand Ihres Kindes zu verschaffen. Nutzen Sie sie als Beratungsgespräch und Gelegenheit, offene Fragen zu klären.
FAQs zu Einschulungsuntersuchung (Schuleingangsuntersuchung)
Was geschieht bei der Untersuchung?
Die körperliche, geistige und psychosoziale Entwicklung wird geprüft. Der Ablauf erfolgt nach einem festgesetzten Untersuchungsverfahren, dem sogenannten Screening. Außerdem wird ein Hör- und Sehtest durchgeführt. Auffälligkeiten oder Einschränkungen in diesen Bereichen können daher schon vor der Einschulung abgeklärt werden (z.B. Notwendigkeit einer Brille). Dazu kommen die ärztliche körperliche Untersuchung, ähnlich wie beim Kinderarzt, sowie ein Gespräch mit Ihnen und dem Kind.
Warum reicht die Untersuchung beim Kinderarzt nicht aus?
Die Einschulungsuntersuchung ist eine gesetzliche Pflichtuntersuchung nach § 71 des Hessischen Schulgesetzes. Es handelt sich um ein spezielles Entwicklungsscreening, das ausschließlich beim Schularzt oder der Schulärztin durchgeführt wird. Alle Kinder eines Einschulungsjahrganges werden von uns untersucht. Die Schule erhält von uns alle einschulungsrelevanten Informationen.
Soll ich mein Kind auf die Einschulungsuntersuchung vorbereiten?
Ja. Beantworten Sie alle Fragen offen und machen Sie dem Kind keine Angst oder Druck. Die Untersuchung tut nicht weh und ist auf das Alter und die Fähigkeiten Ihres Kindes abgestimmt. Wir sehen uns als Berater für Sie und Ihr Kind, damit der Schulstart gut gelingt.
Was ist, wenn bei meinem Kind etwas auffällig ist?
Darüber werden wir mit Ihnen sprechen und klären die Bedeutung für die Schule und eventuelle Hilfen vor Schulbeginn ab. Der Schularzt oder die Schulärztin hat ausschließlich eine beratende Funktion. Die Entscheidung über die Einschulung treffen Sie und die Schulleitung. Sollten Sie der Meinung sein, dass wir Ihr Kind nicht richtig eingeschätzt haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir stehen Ihnen immer gerne für Rückfragen zur Verfügung. Manchmal kann auch ein zweiter Termin mit einer Nachuntersuchung notwendig werden, um zu einem eindeutigen Ergebnis zu kommen.
Was geschieht mit dem Untersuchungsergebnis?
Das Ergebnis der Tests sowie die medizinischen Befunde werden mit den Eltern besprochen, sodass die notwendigen Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden können. Darüber hinaus beraten wir die Eltern zu Fragen der Kindergesundheit wie Ernährung, Impfschutz, Bewegung und Sport. Die Einschulungsuntersuchung leistet somit einen Beitrag zur optimalen schulischen Förderung des Kindes und zur Beratung der Eltern. Grundschulen haben den gesetzlichen Auftrag, grundlegende Kenntnisse zu vermitteln. Darum sollte die Schule vor Schulbeginn über den gesundheitlichen Entwicklungsstand informiert sein, wenn dieser aus schulärztlicher Sicht das Lernen beeinträchtigen könnte. Dieses ist aber auf keinen Fall als „Krankheit“ oder „Makel“ zu betrachten. Alle Beteiligten, und besonders die Schule, haben dann die Möglichkeit die Kinder entsprechend ihrer Bedürfnisse und Fähigkeiten zu fördern.
Was ist ein Kann-Kind?
Als Kann-Kind wird ein Kind bezeichnet, welches in die Schule kann, aber noch nicht muss. Dies gilt, wenn ein Kind das sechste Lebensjahr nach dem Stichtag und bis zum 1. Juli des darauffolgenden Jahres vollendet. Der Antrag für eine vorzeitige Einschulung wird bei der zuständigen Schule gestellt. Das Kind wird daraufhin, wie alle angehenden Schulkinder, zur Einschulungsuntersuchung in den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes eingeladen. Unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme in die Schule. Ein vorzeitig aufgenommenes Schulkind wird mit der Einschulung schulpflichtig
Wichtige Formulare zum Download
- Anamnesebogen Einschulungsuntersuchung
- Schweigepflichtsentbindung Einschulungsuntersuchung
Fördermöglichkeiten & Tipps zur Schulvorbereitung
Die Einschulungsuntersuchung hilft, den Entwicklungsstand Ihres Kindes zu erfassen. Doch wie können Sie Ihr Kind gezielt fördern und auf die Schule vorbereiten? Auf unserer Seite zu Fördermöglichkeiten finden Sie praktische Tipps, spielerische Übungen und hilfreiche Materialien zu den Bereichen Wahrnehmung, Motorik, Sprache und Mathematik.
Seiteneinsteigende
Seiteneinsteigende sind Schülerinnen und Schüler, die in ein bereits laufendes Schuljahr „von der Seite“ einsteigen. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Kinder, die neu aus dem Ausland in den Kreis Hersfeld-Rotenburg kommen, der Schulpflicht unterliegen und im Geltungsbereich des hessischen Schulgesetzes an einer allgemeinbildenden deutschen Schule oder Berufsschule aufgenommen werden.
Nach der Anmeldung des Kindes an der zuständigen Schule, werden die Daten von der Schule ans Gesundheitsamt gemeldet. Daraufhin erhalten Sie von uns eine Einladung.
Ablauf der Untersuchung
- Anamnese und Überprüfung von Vorsorgestatus und Impfstatus
- Sehtest, Prüfung des räumlichen Sehvermögens und Prüfung der Farbtüchtigkeit
- Hörtest
- Ärztliche Untersuchung
- Beratung der Eltern
Benötigte Unterlagen
- Pass und/oder Meldebescheinigung
- Ausgefüllter Anamnesebogen
- Impfunterlagen (im Idealfall auf Deutsch übersetzt)
- gegebenenfalls weitere medizinische Unterlagen, evtl. aktuelle Medikation
- gegebenenfalls vorhandene Hilfsmittel (Brille, Hörgerät)
Begleitpersonen
- Bei Kindern unter 18 Jahren muss zur Untersuchung ein Personensorgeberechtigter oder eine Personensorgeberechtigte (oder Begleitperson mit Vollmacht) und/oder ein amtlich anerkannter Vormund dabei sein.
- Sofern die deutsche Sprache nicht beherrscht wird, ist die Anwesenheit eines Dolmetschers oder einer Dolmetscherin erforderlich.
Gesetzlicher Hintergrund
Die verpflichtende Einschulungsuntersuchung durch Ärztinnen und Ärzte des Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienstes (KJGD) ist ein Teil des Schulaufnahmeverfahrens nach Hessischem Schulgesetz (HSchG) §§ 71, 149. Aufgrund der Verordnung über die Zulassung und die Ausgestaltung von Untersuchungen und Maßnahmen der Schulgesundheitspflege, dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) § 10, dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 34 Abs.11 sowie dem Hessischen Kindergesundheitsschutz-Gesetz §2 unter Beachtung des Hessischen Datenschutzgesetzes wird vor dem erstmaligen Schulbesuch einer Schule in Deutschland eine schulärztliche Untersuchung durchgeführt.
Formulare
- Anamnesebogen Seiteneinsteigende deutsch
- Schweigepflichtsentbindung Seiteneinsteigende