Tierkörperbeseitigung & tierische Nebenprodukte
Tote Haustiere und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft wie Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen. Daher müssen tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.
Wir stehen Ihnen bei der ordnungsgemäßen Entsorgung von toten Haustieren und tierischen Abfällen zur Seite. Hier finden Sie Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, die Sie bei der Entsorgung beachten müssen. Wir möchten sicherstellen, dass Sie die richtigen Schritte unternehmen, um die Tierkörper und Abfälle umweltgerecht und gesetzeskonform zu beseitigen. Auch Schlachtabfälle sowie Küchen- und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein. Sie haben ein totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.
Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Unterstützung benötigen.