Kindertagespflege
Kindertagespflege soll die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. Zudem soll sie die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen sowie den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können. Verschaffen Sie sich einen Überblick über das Angebot der Kindertagespflege.
Aufgaben
Was ist Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familien- und wohnortnahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Hinter diesem Betreuungsangebot stehen qualifizierte Kindertagespflegepersonen, die maximal fünf Kinder, vorrangig in ihrem eigenen Haushalt, betreuen. Durch diese Betreuungsform können Kinder Gruppenerfahrungen im kleinen und überschaubaren Rahmen machen, welches soziales Lernen und eine individuelle Förderung ermöglicht. Durch flexible Betreuungszeiten können Eltern Kindererziehung und Erwerbstätigkeit miteinander vereinbaren.
Aufgaben des Landkreises
Im Bereich Kindertagespflege sind derzeit zwei pädagogische Mitarbeitende und eine Verwaltungsfachkraft beschäftigt. Zu den Schwerpunkten unserer Arbeit gehören:
- Beratung zu allen Fragen der Kindertagespflege für Eltern und Kindertagespflegepersonen
- Individuelle Vermittlung von Kindertagespflegestellen
- Gewinnen von neuen Kindertagespflegepersonen
- Feststellen der Eignung und fortlaufende Überprüfung
- Organisieren und durchführen der Qualifizierung nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts
- Organisieren von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Kindertagespflegepersonen
- Fachliches Begleiten der Kindertagespflegepersonen
- Sicherstellen der Finanzierung
Kindertagespflegepersonen
Sie möchten Kindertagespflegeperson werden und folgende Aussagen treffen auf Sie zu?
- Für Sie steht die wertschätzende, liebevolle und altersentsprechende Förderung, Begleitung und Betreuung der Kinder an erster Stelle.
- Sie sind gesundheitlich belastbar und besitzen eine lebensbejahende Grundeinstellung.
- Ihre Räumlichkeiten sind kindgerecht und ermöglichen Spiel und Bewegung, aber auch Rückzug und Ruhe.
- Sie sind älter als 21 Jahre, haben einen anerkannten Schulabschluss und beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
- Sie sind bereit, die entsprechende Qualifizierung zu absolvieren und sich mit den fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit und ihren pädagogischen Anforderungen auseinander zu setzen.
- Sie können sich vorstellen mindestens zwei Jahre nach Abschluss der Qualifizierung tätig zu sein.
Unser Angebot für Kindertagespflegepersonen
- Information, Beratung und fachliche Begleitung in allen Fragen zur Kindertagespflege
- Kostenfreie Qualifizierung der angehenden Kindertagespflegepersonen und Fortbildungsangebote
- Erteilen der Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß § 43 SGB VIII
- Zahlen eines verlässlichen Tagespflegegeldes für Ihre Betreuungsleistung auf der Grundlage unserer Satzung
- Zuschüsse für ihre Altersvorsorge und Sozialversicherungen
Unterlagen
Eltern
Unser Angebot für Eltern
Für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII. Der Umfang der Betreuung an Ihrem individuellen Bedarf. Für Kinder im Alter von drei bis 14 Jahren sind vorrangig die Betreuungsangebote der Kindertageseinrichtungen und der Schulen in Anspruch zu nehmen. Ergänzend ist eine Betreuung und Förderung in Kindertagespflege möglich.
Wir unterstützen bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind und informieren gerne über freie Plätze in Kindertagespflegestellen des Landkreises. Zudem erhalten Sie Informationen über organisatorische, rechtliche und finanzielle Fragen der Kindertagespflege. Öffentlich geförderte Kindertagespflegepersonen erhalten für ihre Tätigkeit festgelegte Geldleistungen vom Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe. Als Eltern zahlen Sie einen pauschalisierten Kostenbeitrag für die Betreuung in Kindertagespflege. Die Höhe des Kostenbeitrages ist von der wöchentlichen Betreuungszeit abhängig. Es besteht die Möglichkeit, eine Befreiung beziehungsweise Ermäßigung des Kostenbeitrages beim Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe zu beantragen.
Unterlagen