Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Fragen rund um Familie, Kinder und Jugendliche haben. Wir bieten Beratung, Unterstützung und Hilfen an.

Die zentralen Arbeitsschwerpunkte des ASD sind:


Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren informiert und berät Jugendliche (14 -17 Jahre) und ihre Familien sowie Heranwachsende (18 - 21 Jahre), die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, vor, während und nach dem Abschluss eines Strafverfahrens.

Wir bringen die sozialpädagogischen Gesichtspunkte während der Hauptverhandlung ein und geben der Justiz Empfehlungen zu erzieherischen Maßnahmen. Des Weiteren prüfen wir, ob ein pädagogischer Bedarf besteht und arbeiten mit den Betroffenen auf die Einleitung entsprechender Jugendhilfemaßnahmen hin oder vermitteln zu anderen Beratungsstellen.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren organisiert und überwacht angeordnete richterliche und staatsanwaltschaftliche Weisungen und Auflagen im Rahmen eines Strafverfahrens.

Darüber hinaus ist die Jugendhilfe in Strafverfahren auch mit der Durchführung von Informationsveranstaltungen (z. B. an Schulen) im Rahmen der Präventionsarbeit tätig.

Das Beratungsangebot ist freiwillig und kostenlos.


Pflegekinderdienst

Der Pflegekinderdienst ist ein Spezialdienst des Jugendamtes und zuständig für die Vorbereitung und Auswahl von Pflegeeltern,  Informationsabende, Seminare, und Anerkennung durch den Pflegekinderdienst und sie begleiten die Vermittlung eines Kindes in die Familie. Auch bei Zukunftsplanung und der Bewältigung von Problemen ist der Pflegekinderdienst beteiligt und behilflich. Zudem werden Pflegeeltern verschiedene Fortbildungen und Veranstaltungen kostenlos angeboten, die über Pflegeelternrundbriefe bekannt gegeben werden. Durch den regelmäßigen Kontakt zu den Pflegeeltern ergeben sich aktuelle Themen, die in diesen Veranstaltungen thematisiert werden können.

Die Gründe für die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie sind unterschiedlich und stellen neben der Heimerziehung eine Form der Erziehung außerhalb des Elternhauses dar.

Betreuungs- und Erziehungsformen in anderen Familien sind beispielsweise die Bereitschaftspflege, die zeitlich befristete Vollzeitpflege oder die dauerhafte Betreuungsform.


Pflegefamilie - was ist das?

  • Familie für Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können.
  • Vielfältige, unterschiedliche Pflegefamilien, da es die „eine“ Pflegefamilie nicht gibt. Die Anforderungen an eine Pflegefamilie hängen immer von der Persönlichkeit, den Bedürfnissen und der Herkunftsgeschichte des zu vermittelnden Kindes ab.
  • Grundvoraussetzung ist, dass Pflegeeltern bereit sind, zu einem fremden Kind neue verlässliche Eltern-Kind-Beziehungen aufzubauen.
  • Die Kinder sind geprägt durch ihre Lebensgeschichte und ihre Erfahrungen mit den bisherigen Bezugspersonen.
  • Viele Kinder sind in ihrer Entwicklung beeinträchtigt und haben unsichere Beziehungen zu ihren leiblichen Eltern erlebt.
  • Die Vorgeschichte der Kinder kann sich auf deren Verhalten in der Pflegefamilie und das Zusammenleben mit dem Kind auswirken.
  • Sich auf die Persönlichkeit, Bedürfnisse, Ängste … des Kindes einlassen und ihm ein angemessenes Erziehungsverhalten entgegenbringen,
  • die Herkunft des Kindes akzeptieren,
  • die (Besuchs-)Kontakte zur Herkunftsfamilie zulassen,
  • akzeptieren, dass Sie ein Kind erziehen, dass sich möglicherweise anders entwickelt als andere Kinder,
  • sich der besonderen Aufgabe der Betreuungsform unter öffentlicher Mitwirkung bewusst sein.

Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)

Unbegleitete minderjährige Ausländer sind Kinder und Jugendliche, die aus Krisengebieten der ganzen Welt ohne Personensorgeberechtigte oder ausweislich legitimierter Erwachsener in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und bei der Einreise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Fluchtgründe der Minderjährigen sind sehr vielfältig. Für die Betroffenen geht es neben dem Schutz für Leib und Leben immer um die Suche nach einer Lebensperspektive, die nicht von Hoffnungslosigkeit und unsicherer Zukunft geprägt ist.

Diese jungen Menschen werden in der Zuständigkeit des Landkreises Hersfeld-Rotenburg im Rahmen stationärer Jugendhilfe vorrangig im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, aber auch in benachbarten Kommunen, betreut und unterstützt. Es ist Aufgabe von Jugendamt und Einrichtung, den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Orientierung in der hiesigen Gesellschaft bei gleichzeitiger Bewahrung ihrer Kultur zu geben und sie in die Selbständigkeit zu begleiten.

Für diese Zielgruppe nehmen zwei Mitarbeiterinnen und ein Mitarbeiter aus dem Bereich ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) sowie ein Mitarbeiter aus dem Bereich Amtsvormundschaft die Aufgaben wahr.


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