Verfahrenslotsen
Die Verfahrenslotsen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg sind für Sie da, wenn es um Fragen zur Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) Behinderung geht. Wir unterstützen dabei, Ansprüche zu klären, Orientierung im Leistungssystem zu finden und begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Antragsstellung bis zur Wahrnehmung von Leistungen.
Hier finden Sie Informationen zur Arbeit der Verfahrenslotsen in Alltags- sowie in leichter Sprache.
Unsere Aufgaben
Wer kann sich an uns wenden?
- Junge Menschen bis 27 Jahre mit (möglichen) Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen aufgrund (drohender) geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung
- Deren Familien sowie Erziehungs- und Sorgeberechtigte
- Deren Pflegeeltern und alle Personen mit Erziehungsvollmacht
- Deren gesetzliche Betreuer (beispielsweise bei jungen Volljährigen)
Aufgaben der Verfahrenslotsen
Junge Menschen mit körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung und ihre Angehörigen stehen vor vielen Herausforderungen. Der Weg, die passende Hilfe zu finden und diese zu beantragen, ist nicht immer einfach, da die Eingliederungshilfe sehr komplex ist. Verfahrenslotsen klären auf, welche Ansprüche vorliegen könnten und geben Orientierung im Leistungssystem der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe. Wir unterstützen und begleiten junge Menschen und deren Angehörige während des gesamten Verfahrens. Dies reicht von der Antragsstellung bis zur Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe.
Die Verfahrenslotsen agieren unabhängig und können auch auf die Inanspruchnahme von Rechten hinwirken. Hierfür sind die allgemeinen Hinwirkungspflichten des § 16 Abs. 3 SGB I und des § 12 Abs. 1 SGB IX heranzuziehen. Es findet jedoch keine Rechtsvertretung der Leistungsberechtigten beziehungsweise deren gesetzlicher Vertreter statt.
- Erfassen der Anliegen und Bedarfe der Familien
- Beratung über Rechte (Beistand, Akteneinsicht etc.) und mögliche Ansprüche
- Hilfe bei Antragstellung
- Vermittlung von Ansprechpartnern bei anderen Trägern - bei dringendem Bedarf auch Kontaktaufnahme durch den Verfahrenslotsen
- Unterstützung beim Verstehen und Einordnen von Bewilligungs- und Ablehnungsentscheidungen
- Begleitung zu Terminen und Teilnahmen an Planverfahren und –konferenzen
- Unterstützung bei der Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe
Beratung
Das Beratungsangebot der Verfahrenslotsen ist
- Kostenfrei: Es entstehen keine Kosten.
- Leicht zugänglich: Wir stehen Ihnen unkompliziert zur Verfügung.
- Freiwillig: Die Inanspruchnahme ist jederzeit freiwillig. Wir werden nur auf Wunsch der anspruchsberechtigten Person tätig.
- Vertraulich: Wir behandeln alles, was Sie sagen, vertraulich.
Warum es uns gibt
Hintergrund der Einführung von Verfahrenslotsen ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens eines entsprechenden Bundesgesetzes sieht das KJSG die Zusammenführung der Zuständigkeiten für die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe für alle junge Menschen mit und ohne Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe ab 2028 vor. Die Umsetzung der Neuregelungen erfolgt dabei in drei Stufen. Die zweite Stufe beinhaltete die Einführung der Verfahrenslotsen seit dem 01.01.2024. Gesetzliche Grundlage des Rechtsanspruchs auf Unterstützung und Begleitung durch einen Verfahrenslotsen ist §10b Abs.1 SGBVIII. Deren Auftrag wird es auch nach §10b Abs.2 SGBVIII sein, Schnittstellen zu erkennen und eine inklusive Kinder- und Jugendhilfelandschaft mitzugestalten.