Verfahrens-Lotsen - Leichte Sprache
Verfahrens-Lotsen im Kreis Hersfeld-Rotenburg helfen jungen Menschen mit Behinderung und ihren Familien.
Unsere Aufgaben
Wem helfen die Verfahrens-Lotsen?
- Wir beraten Eltern, die ein Kind mit Behinderung haben.
- Wir beraten Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung.
Wie helfen die Verfahrens-Lotsen?
Manchmal ist ein Antrag oder ein Verfahren schwer.
Oder man weiß nicht, wer der Ansprech-Partner ist.
Die Verfahrens-Lotsen helfen dabei.
Sie sagen, ob man Eingliederungs-Hilfe bekommen kann.
Sie helfen beim Antrag schreiben.
Sie helfen beim Überprüfen des Antrags.
Sie gehen mit zu Terminen.
Sie helfen Gutachten und andere Unterlagen zu verstehen.
Sie helfen bei Problemen mit der Eingliederungs-Hilfe in Kindergarten, Schule, Ausbildung oder Beruf.
Die Beratung ist
- Kostenlos: Sie müssen nichts bezahlen.
- Freiwillig: Sie entscheiden, was wir machen sollen.
- Vertraulich: Sie können uns alles sagen. Wir sagen nichts weiter.
Warum gibt es die Verfahrens-Lotsen?
Hintergrund für die Einführung der Verfahrens-Lotsen ist ein Gesetz. Das Gesetz heißt Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Das KJSG bereitet eine große Änderung vor. Ab 2028 soll es ein neues System geben. Dann sind alle Hilfen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe. Die Änderungen kommen in drei Schritten.
Zum zweiten Schritt gehört die Hilfe durch die Verfahrens-Lotsen. Die Verfahrens-Lotsen haben einen wichtigen Auftrag. Sie sollen erkennen, wo es Probleme gibt. Sie sollen mithelfen, dass alle Kinder und Jugendlichen gut unterstützt werden.