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Es sind mehrere Münztürme zu sehen, denen eine Pflanze entspringt. Links ist der flachste Turm, nach rechts gehend wird der Turm immer größer. Ganz rechts steht ein Glas voll mit Geldmünzen.

Bürgergeld - SGB II

Das Bürgergeld, auch bekannt als Grundsicherung für Arbeitssuchende, ist eine Leistung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Es ist im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Auf unserer Homepage finden Sie weitergehende Informationen zum Bürgergeld und zur Antragstellung. Sie haben die Möglichkeit, einen Online-Antrag zu stellen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen Leitfaden zur Wohnungssuche. Klicken Sie sich durch und wenden Sie sich bei Fragen jederzeit an unsere Mitarbeitenden. 



Weitergehende Informationen

Keine Leistungen gefunden.

Antrag

Sie können den Hauptantrag für das Bürgergeld direkt online stellen. Wenn Sie den Online-Antrag ausfüllen und Fragen haben, setzen Sie sich bitte während unserer Öffnungszeiten telefonisch mit unseren Mitarbeitenden in Verbindung. Im persönlichen Gespräch können wir offene Fragen klären und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.


Die Antragsformulare stellen wir auch als PDF-Download bereit:

Unterkunft & Heizung

Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen. Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.

Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Kosten für Unterkunft und Heizung allerdings nur dann ersetzt, wenn der kommunale Träger dem Auszug zugestimmt hat. Die Zustimmung erhalten Sie über die für Ihre Leistungen zuständige Ansprechperson. Es muss zugestimmt werden, wenn

  • die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können,
  • der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
  • ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.


Leitfaden zur Wohnungssuche

  • Wichtige Informationen und Tipps 

    Eine Wohnung zu finden, gerade wenn man nicht über viel Geld verfügt, ist oftmals nicht leicht. In diesem Leitfaden finden Sie wichtige Informationen darüber, was bei der Wohnungssuche zu beachten ist, von der Kündigung Ihrer jetzigen Wohnung bis zum Bezug Ihrer neuen Wohnung. Sie erfahren, wie Sie sich auf Gespräche mit dem/der neuen Vermieter(in) vorbereiten können und welche Faktoren vor dem Unterzeichnen eines Mietvertrages zu beachten sind, wie z.B. die angemessenen Kosten und die angemessene Größe der Wohnung.

    Außerdem werden Ihnen folgend verschiedene Wege aufgezeigt, wie mit Hilfe von Zeitungsanzeigen, Internet und Wohnungsbaugesellschaften eine Wohnung gefunden werden kann.

    Sie finden zu all diesen Punkten einen Verweis zu Ansprechpartner(innen) und Adressen, die bei der Wohnungssuche hilfreich sein können.

    Wenden Sie sich bei konkreten Fragen gerne an Ihren/Ihre zuständige(n) Fallmanager(in)!

    Was ist bei der Wohnungssuche zu beachten?

    Wenn Sie Bürgergeld erhalten, sprechen Sie zuerst mit Ihrem/Ihrer Fallmanager(in) des Kommunalen Jobcenters. Diese/dieser muss der Übernahme der neuen Miet- und Heizkosten zustimmen.

    Folgende Punkte sollten Sie vorher abklären:

    • Wie hoch darf die Miete sein?
    • Wie groß darf die Wohnung sein? 
    • Wird eine Kaution übernommen?
    • Werden Renovierungskosten übernommen?
    • Werden Umzugskosten übernommen?
    • Welche Kündigungsfrist besteht bei meiner jetzigen Wohnung?

    Dann überlegen Sie sich, welche Wünsche Sie an Ihre neue Wohnung haben:

    • In welchem Stadtteil, welcher Gemeinde möchte ich wohnen?
    • Existiert eine Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel?
    • Gibt es Kindertagesstätten, Schulen, Ärzte etc. in der Nähe?
    • Welche Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in der Nähe?
    • Ist Haustierhaltung erlaubt?
    • Welche Ausstattung wünsche ich mir für meine neue Wohnung?

    Die ideale Wohnung, die alle Wünsche erfüllt, werden Sie wahrscheinlich nicht finden, sodass Sie sich bei der Wohnungssuche auf die für Sie wichtigsten Punkte konzentrieren sollten!

    Die Kündigung der derzeitigen Mietwohnung

    Als Mieter(in) haben Sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Damit die Kündigung wirksam wird, muss sie bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist bei dem/der Vermieter(in) eingegangen sein.

    Verfassen Sie die Kündigung immer in schriftlicher Form und behalten Sie eine Kopie für ihre Unterlagen!

    Ein Mietverhältnis kann manchmal auch vorzeitig beendet werden, wenn Sie z.B. einen/eine Nachmieter(in) haben.

  • Die Wohnungssuche 

    1. Wohnungsbaugesellschaften in Bad Hersfeld

    Keine Ergebnisse gefunden.

    Zu den angegebenen Sprechzeiten ist es möglich bei den Wohnungsbauunternehmen vorzusprechen und ein Formular auszufüllen, um in die jeweilige Kartei für Wohnungssuchende aufgenommen zu werden.

    Zudem können Sie sich mit Ihrer Stadt oder Gemeinde in Verbindung setzen. Teilweise werden auch dort Wohnungen vermittelt.

    Wenn Ihnen ein Wohnungsangebot unterbreitet wird, lassen Sie bitte dringend die erforderliche Mietbescheinigung ausfüllen. Die Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrem/Ihrer Fallmanager(in).

    2. Die Soziale Wohnraumhilfe

    Bei Problemen mit der Wohnungssuche können Sie sich an Ihren/Ihre zuständige(n) Fallmanager(in) oder die Soziale Wohnraumhilfe wenden. Insbesondere bei (drohender) Obdachlosigkeit erhalten Sie hier Unterstützung durch Beratung und Hilfe bei der Unterkunfts- und Wohnraumbeschaffung. Um die Obdachlosigkeit zu vermeiden, können nach genauer Prüfung der persönlichen und finanziellen Verhältnisse auch Mietschulden, Stromschulden und Kautionen übernommen werden. Hierzu müssen Sie einen Antrag stellen.

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    3. Makler

    Sie können sich auch bei einem/einer Makler(in) um eine neue Wohnung bewerben. Hierbei ist zu beachten, dass im Normalfall eine Gebühr (Maklercourtage, Provision) anfallen wird, die NICHT vom Kommunalen Jobcenter übernommen werden kann. 

    4. Zeitungen

     In den örtlichen Zeitungen finden Sie mehrmals in der Woche Wohnungsangebote unter der Rubrik „Vermietungen“.

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    Wie gebe ich eine Wohnungsanzeige in der Zeitung auf?

    Wenn Sie eine Wohnungsanzeige aufgeben möchten, können Sie dies persönlich in Geschäftsstellen der Zeitungen, telefonisch oder im Internet tun. Vergessen Sie niemals Ihre Kontaktdaten in der Anzeige anzugeben! Anzeigen sind teuer. Nutzen Sie deshalb Abkürzungen!

    Abkürzungen bei Wohnungsanzeigen:

    ABAltbau
    Apartm.Apartment
    Ausst.Ausstattung 
    BKBetriebskosten (Hausmeister, Hausreinigung etc.); Balkon
    NBNeubau
    Whg.Wohnung
    DGDachgeschoss
    EBKEinbauküche
    EGErdgeschoss
    HKHeizkosten
    KMKaltmiete
    MMMonatsmiete
    mtl.monatlich
    NKNebenkosten
    KKaution
    OGObergeschoss
    VBVerhandlungsbasis
    NRNichtraucher
    WMWarmmiete
    WBSWohnberechtigungsschein
    WGWohngemeinschaft
    ZHZentralheizung
    ZKBZimmer, Küche und Bad
    3ZKB3-Zimmerwohnung mit Küche und Bad
    ZKDZimmer, Küche und Dusche

    5. Internet

    Im Internet finden Sie kostenlos Wohnungsangebote. Auf folgenden Internetseiten können Sie z. B. Mietwohnungen finden:

  • Das Gespräch mit dem neuen Vermieter

    Es kann hilfreich sein, wenn Sie sich auf die Fragen gut vorbereiten!

    Stellen Sie die erforderlichen und vorhandenen Unterlagen zusammen und nehmen Sie diese zum Gespräch mit!

    Bedenken Sie auch, dass der erste Eindruck oftmals sehr entscheidend ist. Mit einem gepflegten äußeren Erscheinungsbild können Sie einen guten Eindruck bei einem/einer Vermieter(in) machen.

    Diese möchten oftmals wissen:

    • Ihr Einkommen?
    • Ihren Beruf?
    • Sicherung der monatlichen Mietzahlungen?
    • Mietschulden bei dem/der Vormieter(in)?
    • Vorhandene Schufa – Einträge?
    • Wie viele Personen ziehen in die neue Wohnung?
    • Sind Haustiere vorhanden?
    • Gründe für die Wohnungssuche?
  • Angemessene Kosten der Unterkunft im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

    Wenn Sie Bürgergeld beziehen, zahlt das Kommunale Jobcenter Ihre Mietkosten. Hierbei gilt, dass die Mietkosten angemessen sein müssen. Das heißt, dass die Mietkosten eine Höchstgrenze NICHT überschreiten dürfen.

    Personenzahl 

    Wohnungsgröße
    Stadt
    Bad Hersfeld 
    Stadt
    Rotenburg a. d. F.
    Bebra
    Gemeinden
    Alheim,
    Cornberg,
    Nentershausen,
    Ronshausen,
    Wildeck
    Stadt
    Heringen (Werra)
    Gemeinden
    Breitenbach a. H.,
    Friedewald,
    Hauneck,
    Haunetal,
    Hohenroda,
    Kirchheim,
    Ludwigsau,
    Neuenstein,
    Niederaula,
    Philippsthal,
    Schenklengsfeld
    1bis 50m²461,00€378,00€422,00€
    2bis 60m²526,00€409,00€437,00€
    3bis 75m²582,00€499,00€524,00€
    4bis 87m²698,00€581,00€587,00€
    5bis 99m²803,00€569,00€694,00€
    Jede weitere Personbis 12m²98,00€81,00€85,00€

    Hinweis

    Bei den hier aufgeführten Werten handelt es sich um die Bruttokaltmiete. Also die Nettomiete sowie anerkannte Nebenkosten, abgesehen von den Heizkosten.

    Heizkosten

    Heizkosten werden, insofern diese angemessen sind, ebenfalls übernommen. 

    Stromkosten

    Stromkosten müssen Sie von Ihrem Regelsatz bezahlen. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, dass diese durch Ihren / Ihre Fallmanager(in) direkt an Ihren Stromanbieter überwiesen werden

    WICHTIG !

    Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, legen Sie bitte unbedingt bei Ihrem / Ihrer zuständigen Fallmanager(in) die Mietbescheinigung vor. 

    Nebenkosten der Wohnung sind

    1. Grundsteuer
    2. Kosten für Wasserversorgung und Entwässerung
    3. Allgemeine Stromkosten (Treppenlicht etc.)
    4. Müllgebühren
    5. Sach- und Haftpflichtversicherungen
    6. Wartungskosten
    7. Hausmeisterkosten

    Einmal im Jahr erhalten Sie von Ihrem/Ihrer Vermieter(in) eine Nebenkosten- und eventuell eine Heizkostenabrechnung. Diese sollten Sie unbedingt Ihrem/Ihrer zuständigen Fallmanager(in) vorlegen.

    Der Wohnberechtigungsschein (WBS)

    Für öffentlich geförderte Wohnungen benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Personen mit niedrigem Einkommen können einen Wohnberechtigungsschein erhalten.

    Sie haben die Möglichkeit, bei der für Sie zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltung einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen.

    Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Personalausweis (aller Haushaltsmitglieder)
    • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (aller Haushaltsmitglieder)
    • Nachweise über den Bezug von Kindergeld, Unterhaltszahlungen etc.
    • Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder
    • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
    • Mutterpass (bei Schwangerschaft)

    Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines ist kostenfrei.

    Die Wohnungsbeschaffungskosten

    Die Wohnbeschaffungskosten sind Kosten, die mit dem Finden und Anmieten einer Wohnung verbunden sind. Hierunter fallen Mietkaution, Umzugskosten und auch Renovierungskosten.

    Diese Kosten können nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen übernommen werden. Bitte halten Sie bei Bedarf dringend Rücksprache mit Ihrem/Ihrer zuständigen Fallmanager(in).

    Woher bekommen Sie günstige Einrichtungsgegenstände und Elektrogeräte?


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  • Der Umzug

    Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Sie Ihren Umzug in Eigenleistung organisieren.

    Eine Übernahme der Umzugskosten als Darlehen oder Beihilfe müssen Sie bei Ihrem / Ihrer zuständigen Fallmanager(in) beantragen. Sie stellen einen schriftlichen Antrag und reichen drei Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen bei.

    Günstige Umzugsunternehmen / Autovermietungen sind:

    Keine Ergebnisse gefunden.

    Weitere Anbieter können dem Branchenbuch entnommen werden.

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