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Mehrere Angestellte sitzen an einem Büro-Tisch. Sie haben Laptops und Blätter vor sich liegen und strecken ihre Faust zum Gruß in die Mitte. Das Foto ist von oben aufgenommen.

Ausbildung in Teilzeit

Eine Teilzeitausbildung ist eine vollwertige Berufsausbildung mit anerkanntem Abschluss, bei der die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit reduziert ist. Sie wird individuell zwischen Auszubildenden und Betrieb vereinbart. Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg  informiert hier über Chancen, rechtliche Grundlagen und beantwortet häufig gestellte Fragen für Ausbildungsinteressierte und Unternehmen.



Was ist Teilzeitausbildung?

Die Teilzeitausbildung ist eine vollwertige, anerkannte Berufsausbildung mit reduzierter Arbeitszeit. Sie richtet sich an Menschen, die Ausbildung und persönliche Lebensumstände besser miteinander vereinbaren möchten – etwa wegen familiärer Verpflichtungen, gesundheitlicher Einschränkungen oder anderer Herausforderungen. Die Arbeitszeit wird individuell zwischen Betrieb und Auszubildenden vereinbart, der Berufsschulunterricht findet in der Regel in Vollzeit statt. Das Modell schafft Chancen für Ausbildungsinteressierte und bietet Unternehmen eine flexible Möglichkeit, engagierte Nachwuchskräfte zu gewinnen.


Infos für Ausbildungsinteressierte

Vorteile auf einen Blick

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Wer kann eine Ausbildung in Teilzeit machen?

    Jede Person kann eine Teilzeitausbildung machen. Voraussetzung für die Teilzeit sind jeweilige Vereinbarungen zwischen Auszubildenden und Betrieb über die Verkürzung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist vielleicht gewünscht, aufgrund

    • der Betreuung der eigenen Kinder,
    • der Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen, zum Beispiel der Eltern,
    • einer gesundheitlichen Einschränkung oder einer Behinderung,
    • der Teilnahme am Leistungssport,
    • eines Flüchtlingsstatus,
    • der Teilnahme an einem Sprachkurs oder
    • der Notwendigkeit, nebenher zu arbeiten.
  • Welche Ausbildungsberufe kann man in Teilzeit absolvieren?

    Eine Teilzeitberufsausbildung ist in allen anerkannten dualen Ausbildungsberufen möglich, wenn der Ausbildungsbetrieb zustimmt.

  • Wie läuft eine Ausbildung in Teilzeit ab?

    Eine Ausbildung in Teilzeit bleibt in der Berufsschule ungekürzt. Teilzeitauszubildende verbringen genauso viel Zeit in der Berufsschule wie die Auszubildenden in Vollzeit. Hinzu kommen die Zeiten im Ausbildungsbetrieb, die mit dem Ausbildungsbetrieb vereinbart wurden. Dabei gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten:

    • Teilzeit ohne Verlängerung der Ausbildungszeit
    • Teilzeit mit Verlängerung der Ausbildungszeit

    Welche Variante möglich ist, wird mit den zuständigen Kammern vereinbart.

  • Wie viel verdiene ich?

    Rechtlich ist das nicht geregelt. Das Unternehmen entscheidet, ob es die volle Ausbildungsvergütung zahlt oder sie an die reduzierte Anzahl der Stunden anpasst. Darüber hinaus kann Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beantragt werden; Eltern erhalten Kindergeld.

  • Wie beantrage ich eine Ausbildung in Teilzeit?

    Den Antrag stellen Ausbildungsbetrieb und Auszubildende gemeinsam bei der zuständigen Kammer.


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Vorteile auf einen Blick


Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Wer kann eine Ausbildung in Teilzeit anbieten?

    Grundsätzlich darf jeder Betrieb, der die Fähigkeiten und Kenntnisse, die gemäß Ausbildungsordnung vorgeschrieben sind, vermitteln kann und über eine entsprechende Erlaubnis von der zuständigen Kammer verfügt, in Teilzeit ausbilden.

  • Welche Ausbildungsberufe kann man in Teilzeit anbieten?

    Eine Teilzeitberufsausbildung ist in allen anerkannten dualen Ausbildungsberufen möglich. 

  • Wie läuft eine Ausbildung in Teilzeit ab?

    Wie viel Zeit die Auszubildenden im Unternehmen verbringen, wird individuell verhandelt, ebenso wie die Frage, ob die tägliche oder die wöchentliche Arbeitszeit reduziert werden soll. Dabei kann die Arbeitszeit um höchstens 50 Prozent reduziert werden. Die Berufsschulzeiten bleiben unberührt.

  • Wie kann die Arbeitszeit verteilt werden?

    Die Arbeitszeit wird individuell zwischen dem Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden verhandelt. Eine wichtige Rolle spielen hier die betrieblichen Gegebenheiten sowie die Bedürfnisse der Auszubildenden.

  • Verlängert sich die Ausbildungsdauer durch Teilzeit?

    Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten:

    • Teilzeit ohne Verlängerung der Ausbildungszeit
    • Teilzeit mit Verlängerung der Ausbildungszeit

    Welche Variante möglich ist, wird mit den zuständigen Kammern vereinbart. Ohne einen weiteren Antrag auf Verkürzung verlängert sich eine Teilzeitausbildung automatisch entsprechend der täglichen oder wöchentlichen Reduzierung.

  • Wie viel Gehalt zahle ich?

    Teilzeitauszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Vergütung kann entsprechend der Arbeitszeit geringer ausfallen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass viele Unternehmen und Betriebe die volle Ausbildungsvergütung zahlen und keine Unterscheidung zwischen Teil- und Vollzeit treffen. Sie investieren damit in eine langfristige Mitarbeiterbindung.

  • Wie viel Urlaub steht den Teilzeitauszubildenden zu?

    Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den Regeln für alle Beschäftigten. Wenn die tägliche Arbeitszeit reduziert ist, besteht voller Urlaubsanspruch.

  • Muss ich es beantragen, wenn ich in Teilzeit ausbilden will?

    Ja. Hierzu muss ein Antrag bei der für den Ausbildungsberuf zuständigen Kammer gestellt werden. Die Teilzeitausbildung wird zudem im Berufsausbildungsvertrag festgehalten.



  • Unter »teilzeitausbildung.de informiert die Servicestelle Teilzeit-Ausbildung Hessen mit umfangreichen Informationen, PDFs und weiterführenden Links für Ausbildungsinteressierte und Unternehmen
  • In Hessen gibt es für jede Region Ansprechpersonen und eine Hotline, an die man sich mit Fragen oder Problemen gerne wenden kann
  • Ihre Ansprechpartnerin vor Ort:
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