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Auf einem Tisch stehen ein Richter-Hammer, ein gelber Arbeitshelm, eine Waage und ein Laptop.

Gewerberecht und Gewerbeprüfdienst

Der Gewerbeprüfdienst der Kreisverwaltung hat die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für die Geschäftstätigkeiten der Unternehmen im Kreis zu überwachen. Dazu gehört die Unternehmen bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu unterstützen und beraten. Die Mitarbeiter des Gewerbeprüfdienstes prüfen, ob die Betriebe die erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen haben oder die Sicherheitsbestimmungen einhalten.



Gewerbefreiheit

Unsere Wirtschaftsordnung basiert auf dem Grundsatz der Gewerbefreiheit. Dies bedeutet, dass jedermann der Zugang zur gewerblichen Tätigkeit offensteht. Dieses Grundrecht schließt jedoch nicht aus, dass rechtliche Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung des Gewerbes bestehen können. Eine dieser Pflichten ist in § 14 der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt.

Eine männliche Hand unterschreib mit einem Füller ein Dokument. Das Dokument liegt auf einem Tisch. 


Die gewerberechtliche Tätigkeit wird bei der Kommune angemeldet, in der das Gewerbe ausgeübt werden soll.

Wer die erforderliche Gewerbeanzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Nicht vollständig ist die Anzeige auch, wenn die angemeldete Tätigkeit nicht präzise genug angegeben wird.

In bestimmten Fällen reicht die Gewerbeanmeldung nicht aus. Der Gesetzgeber verlangt, dass vor Beginn eine besondere Erlaubnis eingeholt wird. Hierbei werden zum Schutz von Auftraggebern, Kunden und der Allgemeinheit, Zuverlässigkeit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und immer öfter auch Qualifikation geprüft.

Hier nimmt neben den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auch der Landkreis Hersfeld-Rotenburg zahlreiche Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet des Gewerberechtes wahr. 

In folgenden Bereichen:

  • Bewachungsgewerbe
  • Heilpraktikerwesen
  • Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter
  • Immobilardarlehensvermittler
  • Prostitutionsgewerbe
  • Wanderlager

Wesentliche Informationen rund um die einzelnen Erlaubniserteilungen finden Sie weiter unten unter „unsere Leistungen“.


Schwarzarbeit

Wer nichts bei der zuständigen Behörde gemeldet hat und trotzdem ein Gewerbe ausübt, könnte Schwarzarbeit begehen, für deren Bekämpfung wir als Kreis ebenfalls zuständig sind. 

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung richten in der Bundesrepublik Deutschland jährlich einen volkswirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe an. Mit ihr wird legale Beschäftigung gefährdet, die Schaffung neuer Arbeitsplätze verhindert und es werden insbesondere die Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen des Staates deutlich verringert. Schwarzarbeit ist somit kein Kavaliersdelikt und wird daher von den Behörden zielgerichtet und konsequent verfolgt. Im Baugewerbe und in der Gastronomie ist Schwarzarbeit besonders häufig anzutreffen.

Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit sind neben der bei der Bundeszollverwaltung angesiedelten „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) in den Landkreisen der Kreisausschuss und in den kreisfreien Städten der Magistrat mit unterschiedlichen Aufgaben zuständig.

Die Zuständigkeit des Landkreises Hersfeld-Rotenburg bezieht sich ausschließlich auf ordnungsrechtliche Verstöße wegen:

  • unerlaubter Handwerksausübung
  • fehlender Gewerbeanmeldung oder
  • fehlender Reisegewerbekarte

Der Bußgeldrahmen sieht eine Ahndung von Vergehen bis zu 300.000 Euro vor.



Unsere Leistungen

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