50
Eine Menge geht in eine Richtung. Einige Menschen halten Schilder hoch. Es ist eine Demonstration.

Versammlungen

Laut dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz (HVVersFG) hat Jedermann das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe anmelden. Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist hier zuständig, wenn die Versammlung in einer Kreis-Gemeinde mit unter 7.500 Bürgerinnen und Bürgern stattfindet.



Unsere Leistungen

Keine Leistungen gefunden.

Aktuelles