![Nahaufnahme eines Wassertropfen, der ins Wasser tropft, hochspritzt und Wellen erzeugt.](https://www.hef-rof.de/bilder/symbolbilder/wasser-tropfen-wassertropfen-welle.jpg?cid=6a1.1g8g)
47![Eine weibliche Hand tippt auf einem Taschenrechner. Im Hintergrund ist ein Laptop zu sehen.](data:image/png;base64,iVBORw0KGgoAAAANSUhEUgAAAAEAAAABCAQAAAC1HAwCAAAAC0lEQVR42mNkYAAAAAYAAjCB0C8AAAAASUVORK5CYII=)
![Eine weibliche Hand tippt auf einem Taschenrechner. Im Hintergrund ist ein Laptop zu sehen.](https://www.hef-rof.de/bilder/symbolbilder/haushalt-taschenrechner-finanzen-geld.jpg?cid=6bv.o1j)
BAföG-Stelle (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
BAföG ist eine staatliche Sozialleistung, die es jedem Bürger und jeder Bürgerin im Kreis Hersfeld-Rotenburg und in ganz Deutschland ermöglichen soll, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation, eine Ausbildung zu absolvieren. Mit dem BAföG fördert der Staat die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen.
Informationen zum BAföG
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Zuständigkeiten
In der Regel ist folgendes BAföG-Amt zuständig:
- für Studierende das Studentenwerk der Hochschule, an der sie immatrikuliert sind
- für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet
- für alle andern Schüler/innen das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern
Die Zuständigkeit für das Aufstiegs-BaföG für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kreis liegt beim Studierendenwerk Kassel.