Wohngeld
Als Kreisverwaltung setzen wir uns dafür ein, dass unsere Bürgerinnen und Bürger eine angemessene und bezahlbare Wohnsituation haben. Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte über das Wohngeldprogramm, die Voraussetzungen, Antragsverfahren und mögliche Leistungen. Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, Ihre Wohnkosten zu tragen und somit ein stabiles und lebenswertes Zuhause zu ermöglichen. Zögern Sie nicht, bei Fragen oder Anliegen unser Team zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite!