Schülerbeförderung
Nach § 161 Hess. Schulgesetz (HSchG) ist der Landkreis Träger der Schülerbeförderung. Die Schülerbeförderung wird in unserem Landkreis fast ausschließlich über den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) organisiert. Nur einige wenige Verkehre werden als reine Schulbusse bereitgestellt, insbesondere im Bereich der Förderschulen. Die Planung und Organisation der ÖPNV-Verbindungen erfolgt in unserem Einzugsgebiet durch den Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV).
Fragen & Antworten
Sie wollen wissen, wer eine Fahrkarte gestellt bekommt, wer Anspruch auf eine Fahrtkostenerstattung hat und wie die Fristen sind? Sie brauchen Informationen zum Schülerticket, Fahrplänen oder Busschulungen? Dann sind Sie hier richtig.
Wer bekommt eine Fahrkarte gestellt?
Schülerinnen und Schüler mit einem Wohnsitz im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, die entweder die zuständige Grundschule, oder die nächstgelegene weiterführende Schule der Mittelstufe besuchen, bekommen eine Fahrkarte gestellt. Hier wird automatisch zum Schulbeginn ein Schülerticket Hessen von der aufnehmenden Schule bestellt. Das Ticket behält seine Gültigkeit, solange kein Wohnort- oder Schulwechsel stattfindet und wird per Post nach Hause geliefert.
Schülerticket Hessen
Das Schülerticket Hessen ist ein sogenanntes Flatrate-Ticket mit einer Gültigkeit für nahezu alle ÖPNV-Verbindungen in Hessen. Nähere Infos gibt es hier: www.schuelerticket.hessen.de
Schülerticket Hessen für Selbstzahler
Wer das Schülerticket nicht gestellt bekommt, kann es im freien Verkauf erwerben. Zu beachten sind hier die vorgegebenen Bestellfristen. Nur Bestellungen, die bis zum 10. eines Monats getätigt worden sind, werden auch bis zum 1. des Folgemonats geliefert. Bestellt werden kann das Ticket in den Kundenzentren des NVV oder online unter folgendem Link: www.kvg.de/tickets unter dem Stichwort "Zeitkarten"/"Schüler und Auszubildende". Die Hotline- Nummer des Vertriebspartners KVG lautet: 0561 780563
Wer hat Anspruch auf eine Fahrtkostenerstattung?
Schülerinnen und Schüler, die nicht die zuständige Grundschule, oder nächstgelegene Schule der Mittelstufe besuchen, haben Anspruch auf eine Fahrtkostenerstattung. Weiterhin besteht ein Anspruch für den Besuch der Grundstufe der Berufsschule und dem ersten Jahr der besonderen Bildungsgänge an der Berufsschule oder einer Berufsfachschule, durch deren Besuch die Vollzeitschulpflicht erfüllt werden kann.
Kilometergrenzen
Anspruch auf ein Schülerticket Hessen oder eine Fahrtkostenerstattung besteht, wenn die kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule für Schülerinnen und Schüler der Grundschule mehr als zwei Kilometer und für Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe mehr als drei Kilometer beträgt. Unabhängig von der Entfernung kann die Beförderung als notwendig anerkannt werden, wenn der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler darstellt oder eine Schüler ihn aufgrund einer Behinderung nicht ohne Benutzung öffentlicher oder privater Verkehrsmittel zurücklegen kann. Die Schulwege sind durchgängig von Mitarbeitenden der Kreisverwaltung mit Hilfe eines geeichten Messgerätes abgeschritten worden. Auswertungen über Internetangebote, wie Google Maps können hiervon erfahrungsgemäß abweichen.
Wie läuft die Fahrtkostenerstattung ab?
Zunächst muss bei uns ein Antrag zur Übernahme von Schülerbeförderungskosten gestellt werden. Der Antrag kann online gestellt werden.
Wird der Antrag positiv beschieden, kann zukünftig zweimal im Jahr mit uns abgerechnet werden. Belege oder Fahrkarten bitte gut aufheben, da nur nachgewiesene Kosten erstattet werden können. Kosten für die Nutzung von privaten Verkehrsmitteln können nur in Ausnahmefällen anerkannt werden.
Fristen
Anträge auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten können bis zum 31.12. des Jahres gestellt werden, in dem das Schuljahr endet. Beispiel: Sowohl für Fahrtkosten aus dem August 2020, als auch für den Juni 2021, endet die Antragsfrist am 31. Dezember 2021. Bitte beachten Sie, dass die Frist gesetzlich bindend ist, und später keine Erstattung mehr erfolgen kann.
Stehplätze in den Bussen
Immer wieder erreicht uns die Frage, warum Kinder in den Bussen zur Schule stehen müssen. Seit vielen Jahren werden die meisten Fahrten der Schülerbeförderung im regulären ÖPNV- Linienverkehr durchgeführt. Hier sind Stehplätze ausdrücklich zugelassen und Teil der geplanten Kapazitäten. In den eingesetzten Fahrzeugen sind aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheit auch mehr Stehplätze als Sitzplätze ausgewiesen. Alle Fahrzeuge sind mit ausreichend Haltemöglichkeiten, auch für kleine Fahrgäste ausgestattet.
Busschulungen
Gerade zum Beginn des Schullebens stellt die Nutzung der Schulbusse die Schülerinnen und Schüler vor die ein oder andere neue Herausforderung. Damit dieser Start gut gelingt, führt der Landkreis an allen Grundschulen sogenannte Busschulungen für die ersten Klassen durch. Hier lernen die Kinder alles Wissenswerte zur Beförderung und werden für mögliche Gefahren sensibilisiert.
Fahrplanauskünfte
Bei Fragen zu Verbindungen im Linienverkehr, wenden Sie sich bitte an den NVV. Der NVV ist telefonisch unter der Hotline 0800-939-0800 erreichbar.