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Nahaufnahme einer Schulbank, an der eine Schülerin sitzt und mit Buntstiften ein Bild malt. Auf der Schulbank liegen eine Federmappe und viele Buntstifte.

Schulverwaltung

Der Kreis ist als kommunaler Schulträger für die äußeren Schulangelegenheiten verantwortlich, während sich das Land Hessen um die inneren Schulangelegenheiten kümmert. Mit der Schulträgerschaft ist auch das Recht auf die Planung des Schulangebotes verbunden. Der Schulentwicklungsplan ist die Grundlage für das Schulangebot, mit dem der Schulträger sicherstellen muss, dass die Eltern sowie Schülerinnen und Schüler die Bildungsgänge wählen können, die das Land in seiner Verantwortung zur Gestaltung des Schulwesens gesetzlich vorgegeben hat. 



Aufgaben & Schwerpunkte

Zu den äußeren Schulangelegenheiten, für die der Kreis als Schulträger zuständig ist, gehören beispielsweise der Bau von Schulen und ihre Finanzierung sowie die laufende Unterhaltung und Verwaltung. Zu den zentralen Verwaltungsleistungen in den Schulen zählt darüber hinaus die Abwicklung der allgemeinen, organisatorischen und verwaltungstechnischen Abläufe sowie die Beratung der Schulen in Fragen der Budgetierung, des Haushalts sowie bei Anschaffungen und Ersatzbeschaffungen.

Die Aufgaben werden im Interesse der Schülerinnen und Schüler und in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren erfüllt. Die Entscheidung der Kreisgremien werden auf Grundlage der §§ 155 ff. des Hessischen Schulgesetzes umgesetzt. 

Mit folgenden Akteuren arbeitet der Kreis zur Erfüllung der Aufgaben zusammen: 


Schulentwicklungsplan

Die regionale Schulentwicklungsplanung ist dem kommunalen Schulträger gem. § 145 Hessisches Schulgesetz zugewiesen. Der Schulentwicklungsplan wurde am 6. Mai 2024 vom Kreistag beschlossen. Die Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes muss noch vom Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen nach § 145 Abs. 6 HSchG genehmigt werden.

 

Anlagen: 


Bewegliche Ferientage im Schuljahr 2024/2025:

Nahaufnahme eines Teils einer Kalenderseite. Tischkalender steht auf einem Holzschreibtisch.


Freitag, 4. Oktober 2024 (Tag nach dem Tag der Deutschen Einheit)

Montag, 3. Februar 2025 (erster Unterrichtstag nach den Halbjahreszeugnissen)

Freitag, 30. Mai 2025 (Tag nach Christi Himmelfahrt)

Freitag, 20. Juni 2025 (Tag nach Fronleichnam)


Vordrucke & Informationen zu Ganztagsprogrammen des Landes Hessen 2024/2025

Vordrucke & Informationen zu Ganztagsprogrammen des Landes Hessen 2023/2024



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