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Träger der Eingliederungshilfe im Kreis unterzeichnen Kooperationsvereinbarung
Ein Kooperationsvertrag ist jetzt von Landrat Torsten Warnecke, der Ersten Kreisbeigeordneten Elke Künholz, LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert und dem Ersten Beigeordneten des LWV, Dr. Andreas Jürgens, unterzeichnet worden. In der Vereinbarung erklären Kreis und LWV, gemeinsam inklusive Sozialräume und Lebensverhältnisse im Landkreis Hersfeld-Rotenburg zu fördern und zu stärken. Den Menschen mit Behinderung soll eine selbstbestimmte und selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Region ermöglicht werden. Um das zu erreichen, wollen sich die Vertragspartner bei der Umsetzung ihrer Aufgaben der Eingliederungshilfe mit den anderen abstimmen und – wo möglich - vernetzen. „Mit dieser Vereinbarung wollen wir die Zusammenarbeit zwischen örtlichem und überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe möglichst verbindlich und transparent regeln“, sagte Dr. Andreas Jürgens. „Die Menschen mit Behinderung profitieren von einer koordinierten Zusammenarbeit.“
„Wir wollen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg die bestmögliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung“, sagt Sozialdezernentin und Erste Kreisbeigeordnete Elke Künholz und ergänzt: „Wenn alle Träger gut, strukturiert und vertrauensvoll zusammenarbeiten, leisten wir wertvolle Arbeit. Denn je besser wir die Angebote von allen Trägern verzahnen, desto besser gelingt am Ende auch Inklusion.“
Die Kooperationsvereinbarung erfüllt eine Forderung aus dem Hessischen Ausführungsgesetz (HAG) zum Bundesteilhabegesetz (BTHG), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Das HAG regelt zugleich die Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe nach dem sogenannten Lebensabschnittsmodell: Danach sind in Hessen die kommunalen Träger für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bis zum Ende der Schulausbildung zuständig, also die Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg. Im Anschluss ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, verantwortlich. Für behinderte Menschen, die erstmalig nach Eintritt in das Rentenalter einen Antrag stellen, sind wiederum die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe zuständig.
In der Vereinbarung werden neben Zielen für die Region vor allem Regelungen zur Kooperation, zur Planung und Qualitätssicherung benannt. Zum Beispiel sollen Konzepte und neue Entwicklungen gemeinsam bewertet und Daten über die Anzahl, die Altersstruktur und die bestehenden Formen der Teilhabeleistungen ausgetauscht werden.
Zu den inhaltlichen Zielen im Sinne der Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention gehört etwa, dass selbstbestimmtes Wohnen und Arbeiten vorrangig gefördert werden sollen.
Außerdem sollen die behinderten Menschen und ihre Wünsche berücksichtigt sowie ihr soziales Umfeld in den Blick genommen werden. Die Interessenvertretungen der behinderten Menschen werden in allen Gremien beteiligt sein.
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen wird getragen von den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten und ermöglicht die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen.
- Er unterstützt behinderte, psychisch kranke und sozial benachteiligte Menschen in ihrem Alltag und im Beruf.
- Er finanziert Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht.
- Er ist Träger von Förderschulen und Frühförderstellen.
- Er ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH, die einen wesentlichen Teil der psychiatrischen Versorgung in Hessen sicherstellt.
Schlagworte zum Thema
Soziales Behinderung & Inklusion