Ukraine
Landkreis und Jobcenter bereiten sich auf Rechtskreiswechsel der ukrainischen Flüchtlinge vor
Ab dem 1. Juni wird sich der Leistungsbezug für die ukrainischen Flüchtlinge ändern. Noch sind nicht alle Details geklärt, dennoch laufen die Vorbereitungen im Landratsamt samt Kommunalem Jobcenter auf Hochtouren.
„Bisher konnten die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen, das soll sich jetzt ändern – so will es der Bund“, erklärt Vizelandrat und Sozialdezernent Dirk Noll.
Demnach sollen die geflüchteten Personen dann Leistungen nach dem SGB II oder durch Sozialhilfe bekommen, soweit das irgendwie möglich sei. „Damit das auch funktioniert, müssen unsere Fachdienste vorab einiges klären und in die Wege leiten“, so Noll.
Das entsprechende Gesetz dazu soll erst am 20. Mai im Bundesrat verabschiedet werden. Dennoch müssen die einzelnen Fachdienste den Wechsel frühzeitig anstoßen und vorbereiten. Durch den Rechtskreiswechsel ändert sich auch die Zuständigkeit innerhalb des Landratsamts vom Fachdienst Migration Asyl zum Fachdienst Migration SGB II (Jobcenter). „Das Problem ist, dass es keine Möglichkeit gibt, die bisherigen Dokumente und Anträge einfach zu übertragen“, erklärt René Bieber, Leiter des Fachbereichs Arbeit und Migration sowie Chef des Jobcenters. Deshalb müssen die ukrainischen Flüchtlinge nochmal einen Antrag stellen. Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg möchte diesen Wechsel für die Flüchtlinge so einfach wie möglich gestalten.
Geflüchtete erhalten Post in zwei Sprachen: Einladung zur Vorsprache dringend wahrnehmen
Alle ukrainischen Flüchtlinge in Hersfeld-Rotenburg, die bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, erhalten in den nächsten Tagen und Wochen vom Landkreis Post. Das Anschreiben beinhaltet eine Einladung zu einem Vorsprachentermin zur Antragsaufnahme. Gegebenenfalls werden auch noch fehlende Unterlagen angefordert. Die Schreiben werden soweit möglich in deutscher und russischer Sprache verschickt. Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen müssen die ukrainischen Flüchtlinge mit Wartezeiten rechnen. Es kann auch passieren, dass Unterlagen erneut angefordert werden, obwohl sie bereits vorlagen. Das Landratsamt bittet alle ukrainischen Flüchtlinge um Verständnis sowie alle Helferinnen und Helfer sowie Vermieterinnen und Vermieter, diese Informationen an die ukrainischen Flüchtlinge weiterzugeben.
„Wir sind bei dieser Mammutaufgabe eindeutig auf die Unterstützung und Mitarbeit der ukrainischen Flüchtlinge sowie der Helferinnen und Helfer angewiesen“, sagt Jobcenter-Chef René Bieber.
Er weiß auch um den vermutlich entstehenden Frust der Betroffenen über die deutsche Bürokratie: „Wir hätten uns den Rechtskreiswechsel auch unbürokratischer gewünscht, müssen aber nunmal die Vorgaben so umsetzen. Die Zuständigkeit für den Rechtskreiswechsel liegt eigentlich nur beim Fachdienst Migration SGB II. Allerdings werden weitere drei Fachdienste des Jobcenters in dieser Sache unterstützen. Wir wollen den Wechsel trotz nochmaliger Antragstellung so einfach wie möglich halten. Deshalb bitten wir alle ukrainischen Flüchtlinge, die mit der Post versendeten Schreiben aufmerksam und sorgfältig durchzulesen.“ Die Vorsprachen werden sowohl in Bebra als auch in Bad Hersfeld stattfinden. Ort, Uhrzeit und weitere Informationen zur Vorsprache können die geflüchteten Personen dem Schreiben entnehmen. Der Landkreis bittet die Flüchtlinge, zur Vorsprache maximal mit zwei Personen zu erscheinen. Sollte ein Dolmetscher benötigt werden, können sich die ukrainischen Flüchtlinge unter der Telefonnummer melden, die im jeweiligen Einladungsschreiben steht.
Voraussetzungen für Rechtskreiswechsel ist erkennungsdienstliche Behandlung – Termin kommt automatisch per Post von der Ausländerbehörde
Bevor die betroffenen Flüchtlinge die neuen Sozialleistungen erhalten, brauchen sie nicht nur einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung, auch ihre Fotos und Fingerabdrücke müssen aufgenommen werden.
Für ukrainische Flüchtlinge, die vor dem 1. Juni 2022 (also in der Zeit zwischen dem 24. Februar und 31. Mai) eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz bekommen haben, gibt es laut aktuellen Gesetzesentwürfen eine Übergangsregelung. Es reicht zunächst, dass ihre Personaldaten im Ausländerzentralregister erfasst sind. Die Ausländerbehörde kann die sogenannte erkennungsdienstliche Behandlung in solchen Fällen bis Ende Oktober 2022 nachholen. Ein Leistungsanspruch nach dem SGB II besteht aber bereits ab dem 01.06.2022.
Alle Personen, die noch erkennungsdienstlich behandelt werden müssen, erhalten von der Ausländerbehörde des Kreises schriftlich per Post automatisch einen Termin mitgeteilt. Die Ausländerbehörde bittet die ukrainischen Flüchtlinge, diesen Termin dringend wahrzunehmen.
Was bedeutet der Rechtskreiswechsel?
Konkret bedeutet der Rechtskreiswechsel, dass die Flüchtlinge aus der Ukraine ihre Sozialleistungen nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, sondern künftig nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) oder XII (Sozialhilfe). Durch den Wechsel ins das SGB II oder XII erhalten die ukrainischen Flüchtlinge zum einen höhere Geldsätze und mehr Leistungen (zum Beispiel Kindergeld, BAföG), zum anderen soll damit auch der Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert werden.
Weitergehende Fragen zum Rechtskreiswechsel können im Termin zur Antragsaufnahme gestellt werden.
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