Finanzen & Haushalt
Kreistag vertagt Entscheidung über Kreishaushalt 2024 ins nächste Jahr
Der Beschluss über den Kreishaushalt 2024 wurde in das neue Jahr vertagt. FDP-Fraktionsvorsitzender Bernd Böhle hatte zu Beginn der Sitzung den Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, die entsprechenden Tagesordnungspunkte zum Haushalt (TOP II. 1-4) zu vertagen. Das haben die Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, UBL/Bürger-Herz und FDP beschlossen. Die SPD-Fraktion stimmte geschlossen gegen den Antrag. Die Freien Wähler und der Fraktionslose Thuleweit enthielten sich.
Der Kreistagssitzung zuvor gegangen war eine teils kontroverse Debatte um ein Schreiben vom Regierungspräsidium Kassel (RP), in dem das RP als Genehmigungsbehörde Bedenken an der Haushaltsplanung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg geäußert hat. Landrat Torsten Warnecke hatte in einem Antwortschreiben insbesondere die Schlüsse, die aus den jüngsten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts erfolgen müssen, problematisiert.
Dazu sagt Landrat Warnecke:
„Ich habe stets kommuniziert, dass der ursprünglich geplante Haushalt für das Jahr 2024 nicht genehmigungsfähig ist. Im Übrigen sind wir nicht der einzige Landkreis, der einen defizitären Haushalt einbringt. Dies habe ich auch dem RP mitgeteilt. So heißt es in der jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2023,dass die Kreise bei einer Anhebung der Kreisumlage stets die Finanzen der kreisangehörigen Gemeinden und die Zumutbarkeit finanzieller Belastungen beachten müssen. Dies haben wir bei der Haushaltsaufstellung getan.“
So haben auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises einstimmig beschlossen, dass sie eine Erhöhung der Kreisumlage um zwei Prozentpunkte nicht tragen können. „Unseren 20 Kommunen wird im kommenden Jahr ohnehin bereits insgesamt 11,6 Millionen Euro zusätzlich abverlangt. Zum einen durch zusätzliche Ausgaben in Höhe von 4,1 Millionen Euro durch die LWV- und Krankenhausumlage und zum anderen durch 7,5 Millionen Euro weniger Schlüsselzuweisungen vom Land Hessen“, so Warnecke.
„Offenbar wollen weder Bundes- noch Landesregierung Steuererhöhungen selber vornehmen, stattdessen sollen die Kommunen angehalten werden, dies zu tun. Damit wird die Kommunale Selbstverwaltung infrage gestellt“, verdeutlicht der Landrat.
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