Gesundheit

Betreuung ist komplexe und wichtige Aufgabe


Ob alt oder jung: Wer gesundheitlich, geistig oder seelisch so stark beeinträchtigt ist, dass er seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann, dem stellen Gerichte übergangsweise oder auf längere Dauer einen rechtlichen Betreuer oder eine Betreuerin zur Seite. So ist es auch im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, wo die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung diese Betreuungen, die beruflich oder ehrenamtlich übernommen werden können, organisiert.

Arten der Betreuung

Im Kreis bestanden zum Jahresende 2022 rund 2000 Betreuungsverfahren. Die Zahl der zu betreuenden Personen ist gestiegen, die Zahl der beruflichen Betreuer allerdings gesunken.

Laut Gesetz sollen Betreuungen ehrenamtlich geführt werden. Zum großen Teil, bei rund 800 Fällen, übernehmen Familienangehörige die Aufgabe. Weitere Ehrenamtliche führen 50 Betreuungen. Aber nicht jeder kann oder möchte die rechtliche Betreuung für Verwandte übernehmen. Hier kommt wieder die Betreuungsbehörde ins Spiel, die eine Berufsbetreuung organisiert.

Berufliche Betreuerinnen und Betreuer arbeiten als Selbstständige. Sie begleiten mehrere Fälle parallel, je nach Schweregrad, Dauer und Komplexität. Insgesamt gibt es im Kreis 48 berufliche Betreuerinnen und Betreuer, die rund 1200 Fälle führen. Der Bedarf ist weit höher.

Anordnen der Betreuung

Wenn jemand aus der Familie der Ansicht ist, dass ein Verwandter beispielsweise wegen einer Demenzerkrankung eine rechtliche Vertretung in der Gesundheits- und Vermögensorge benötigt, kann ein Antrag beim Amtsgericht gestellt werden. Das Amtsgericht beauftragt die Betreuungsbehörde zu überprüfen, ob eine rechtliche Betreuung notwendig ist, ob die betreffende Person noch eine Vorsorgevollmacht erteilen könnte oder ob es andere Hilfen gibt, die eine Betreuung entbehrlich machen. Wird eine Betreuung für unerlässlich erachtet, überprüft das Amtsgericht die Einschätzung und stützt sich dabei auch auf ein medizinisches Sachverständigengutachten. Bestätigt dieses Gutachten eine Betreuungsbedürftigkeit, schlägt die Betreuungsbehörde dem Gericht je nach Schweregrad einen geeigneten ehrenamtlichen Betreuer oder einen Berufsbetreuer vor. Die Betreuung wird vom Gericht angeordnet.

Aufgaben der Betreuung

Betreuungen werden thematisch festgelegt. So kann ein Betreuer beispielsweise für Angelegenheiten rund um die Wohnung, das Vermögen oder die Gesundheit eingesetzt werden. Die Einsatzbereiche sind individuell und richten sich danach, wozu die betreute Person noch selbst in der Lage ist. Bei der Betreuung geht es nicht darum, beispielsweise im Haushalt oder bei der Freizeit zu helfen, sondern den Menschen beim Regeln ihres Lebens behilflich zu sein.

„Nicht jeder ist dafür gemacht, das Leben anderer Personen zu strukturieren. Und nicht immer sind die Menschen, denen man hilft, von Beginn an und komplett einverstanden“, sagt Heike Homeister, Mitarbeiterin der Betreuungsbehörde. 

Sandra Emrushi eine ihrer fünf Kolleginnen und Kollegen ergänzt: „Manche Fälle sind sehr unkompliziert, andere sind besonders herausfordernd. Die Altersspanne der Betreuten reicht von 18 bis 100 Jahren. Ja, die Aufgabe ist komplex, aber vor allem wichtig und erfüllend.“

Jede volljährige Person, die persönlich geeignet, beruflich erfahren im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen und zuverlässig ist, kann beruflicher Betreuer werden. Ein sozialpädagogisches, sozial-wissenschaftliches oder juristisches Studium ist eine gute Grundlage, um für die vielfältigen Aufgaben gewappnet zu sein.

Wer sich für die Tätigkeit eines beruflichen Betreuers oder einer beruflichen Betreuerin interessiert, kann sich an die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung wenden

E-Mail: betreuung@hef-rof.de
Telefon: 06621/87-2408

 

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Kontakt

Pressesprecherin Jana Gutsche

+49 6621 87-9103


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