Umwelt

Wegen Trockenheit: Wasserentnahme ist ab sofort verboten


Ab sofort ist die Wasserentnahme aus allen Flüssen, Bächen und Seen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg wegen der anhaltenden Trockenheit und fehlender Niederschläge verboten beziehungsweise nur noch stark eingegrenzt möglich. Das hat der Landkreis als zuständige Untere Wasserbehörde (UWB) per Allgemeinverfügung angeordnet. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro, teilt der Kreis mit.

Das Verbot gilt nicht für all jene, die eine „wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme“ haben oder ihre Tiere mit Wasser versorgen.

„Sollten sich die Pegelstände in den Gewässern weiter verschlechtern, schließen wir jedoch nicht aus, möglicherweise auch diese Erlaubnisse einzuschränken“, erläutert Gerd Myketin, Leiter der Unteren Wasserbehörde.

Der Landkreis weist darauf hin, dass die Einhaltung des Verbots überwacht werde. Wer gegen das Wasserentnahmeverbot verstößt, für den kann es teuer werden. Die Ordnungswidrigkeit kann im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Hintergrund: Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich in den Seen, Flüssen und Bächen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg sehr niedrige Pegelstände eingestellt. Eine Änderung sei derzeit nicht absehbar, begründet der Leiter der Unteren Wasserbehörde des Kreises Gerd Myketin das Wasserentnahmeverbot. Es bestehe die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört werde, so Myketin. 

Er appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Bitte gehen Sie sorgsam mit der Ressource Wasser um. Verschärfen Sie die Situation nicht noch, indem Sie den Gewässern illegal Wasser entnehmen, um zum Beispiel ihren Garten oder Rasenflächen zu bewässern.“

Schlagworte zum Thema

Allgemeinverfügung Wasserentnahmeverbot Untere Wasserbehörde


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