Einwanderung, Aufenthalt & Asyl

Bundesmittel für Flüchtlinge müssen auch bei Kommunen ankommen


Am 10. Mai fand das Spitzengespräch zwischen den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzler Scholz statt. Mit großem Interesse werden auch in der Kreisverwaltung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg die anhaltenden Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Gespräch vernommen, wonach die Kommunen dringend mehr Geld vom Bund für die Unterbringung von Flüchtlingen benötigen.

Einigkeit herrscht dabei dahingehend, dass flüchtlingsbedingte Kosten der Unterkunft vom Bund getragen werden müssen. 

„Diese Einigkeit endet jedoch dort, wo die Bundesmittel vom Land nicht an die Kommunen weitergeleitet werden“, erläutert Dirk Noll, Erster Kreisbeigeordneter und Sozialdezernent.

So hat das Land Hessen von den Bundesmitteln des vergangenen Jahres nur rund 71 Prozent an die kommunalen Gebietskörperschaften weitergeleitet. Von den Mitteln dieses Jahres plante die hessische Landesregierung sogar nur die Weiterleitung von 50 Prozent. Immerhin sollen die zusätzlichen Bundesmittel von einer Milliarde Euro nun komplett an die Kommunen gehen. Trotzdem behält das Land Hessen dann für 2023 noch fast 37 Prozent der Gelder ein. 

„Wenn das Land am Ende erhebliche Millionenbeträge nicht weitergibt, hilft es auch nicht, öffentlichkeitswirksam auf die Vorfinanzierung eines Teils der Mittel hinzuweisen“, sagt Noll.

Den hessischen Kommunen, die die eigentliche Unterbringung und Integration der Flüchtlinge vor Ort übernehmen, werden demnach dringend notwendige Gelder in erheblichem Maße verwehrt. Eine komplette Weiterleitung der Bundesmittel würde für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg für das vergangene Jahr Mehrerträge in Höhe von von rund 1,43 Millionen Euro bringen. Für das Jahr 2023 würde es sich sogar um fast zwei Millionen Euro handeln. In Summe werden dem Landkreis also Bundesmittel in Höhe von rund 3,4 Millionen Euro vorenthalten.


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