Digitaliserung
Onlinezugangsgesetz: Stabsstelle Digitalisierung im Austausch mit Studierenden
In der vergangenen Woche besuchten Studierende der Hessischen Hochschule für Öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) das Landratsamt in Bad Hersfeld. Gemeinsam mit den Mitarbeitenden der Stabsstelle Digitalisierung tauschten sich die Studierenden zum Onlinezugangsgesetz (OZG) aus. Dabei konnten nicht nur die Studierenden von den Experten der Verwaltung lernen. Auch die Digitalisierungs-Mitarbeitenden gewannen wichtige Erkenntnisse und einen neuen Blickwinkel: Ein Gewinn für beide Seiten.
„Wir haben uns sehr darüber gefreut, dass die Hessische Hochschule für Öffentliches Management und Sicherheit mit der Bitte auf uns zugekommen ist, unsere Türen für die Studierenden zu öffnen. Für den positiven Verlauf von Digitalisierungsprozessen ist es enorm wichtig, dass diejenigen, die in wenigen Jahren die Verwaltungen prägen werden, für diese wichtige Aufgabe sensibilisiert werden“, erklärt Björn Pfromm, Leiter der Stabsstelle Digitalisierung.
Nachdem die Gruppe die Vor- und Nachteile des OZG sowie mögliche Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert hat, wurde gemeinsam ein konkreter Blick auf einen Online-Antrag der Kreisverwaltung geworfen. Evelyn Unrue, die im Team Digitalisierung federführend für die Umsetzung des OZG zuständig ist, erklärte den Studierenden am Beispiel des Unterhaltsvorschussgesetzes, wie die Digitalisierung eines Antrages abläuft. Unterstützung bekam sie aus dem Sachgebiet des Unterhaltsvorschusses, der Leiterin Annika Licht und dem Sachbearbeiter Paul Hetzer. Dabei wurde deutlich, dass neben der technischen Umsetzung auch die Zusammenarbeit mit dem inhaltlich zuständigen Fachdienst unabdingbar ist. „Um zukünftige Leistungen einfacher zu digitalisieren, ist die tägliche Erfahrung der Sachbearbeiter aus der Fachabteilung von enormer Bedeutung. Von Beginn des Prozesses bis zu dem Termin, an dem die jeweilige Leistung online zugänglich gemacht wird, sind oftmals viele Abstimmungsgespräche und einige Produkttests notwendig“, so Unrue.
Das Online-Zugangsgesetz in der Kreisverwaltung
Im Jahr 2017 ist das Onlinezugangsgesetz, das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, dass Bürgerinnen und Bürger staatliche Leistungen einfach und sicher aus dem heimischen Wohnzimmer beantragen können. Ob neuer Führerschein oder der Antrag auf Elterngeld: Alle Verwaltungsleistungen von Behörden sollen auch digital über Verwaltungsportale angeboten werden.
Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg sind aktuell 68 Leistungen online zugänglich. Im hessenweiten Vergleich ist die Kreisverwaltung damit gut aufgestellt. Trotzdem arbeitet die Stabsstelle Digitalisierung stetig unermüdlich daran, den Prozess der Digitalisierung voranzutreiben.
„Wir wollen das Online-Angebot für Bürgerinnen und Bürger sukzessive ausbauen und im Prozess die Medienbrüche weiter reduzieren“, so Pfromm: „So erzielen wir am Ende für unsere Verwaltung viele Vorteile. Wir können beispielsweise auf lange Sicht Zeit, Material und Kosten sparen. Zudem werden vor allem die Bürger als unsere Kunden vom Digitalisierungsprozess profitieren.“