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Führerscheine müssen getauscht werden 


Die Führerscheinstelle des Landkreises Hersfeld-Rotenburg fordert alle Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1965 bis 1970, die noch einen grauen oder rosa Papierführerschein haben, dazu auf, einen Antrag auf Führerscheinumtausch einzureichen.

Die Anträge können zu den jeweiligen Geschäftszeiten in der Führerscheinstelle oder den Bürgerservicebüros der Kreisverwaltung Bad Hersfeld (Friedloser Str. 12) und Rotenburg (Lindenstr. 1) gestellt werden. Bürgerinnen und Bürger bekommen ihren neuen EU-Kartenführerschein dann direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt. 

Bürgerinnen und Bürger können die Antragsunterlagen aber auch per E-Mail an fuehrerscheinstelle@hef-rof.de und Telefon 06621 87-3415 bei der Führerscheinstelle anfordern. In diesem Fall werden die Antragsunterlagen zu Ihnen nach Hause geschickt. Dort müssen sie ausgefüllt und wieder an die Führerscheinstelle geschickt werden. Die Bestellung des neuen EU-Kartenführerschein und die Entwertung des alten Führerscheins erfolgt in diesem Fall über den Postweg. Für jeden Umtausch werden der Führerschein, der Personalausweis sowie ein biometrisches Passbild benötigt.

 „Es geht hierbei ausschließlich um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Es braucht also niemand führerscheinlos sein Auto fahren“, stellt Martina Kimpel, Leiterin der Führerscheinstelle, klar. 

Sie rät, den Antrag zeitnah zu stellen. Aufgrund der Menge an Anträgen müssen Bürgerinnen und Bürgerinnen nicht nur bei der Führerscheinstelle, sondern auch bei der Bundesdruckerei mit längeren Wartezeiten rechnen.

FRISTEN FÜHRERSCHEINUMTAUSCH FÜHRERSCHEINE, DIE BIS EINSCHLIEßLICH 31. DEZEMBER 1998 AUSGESTELLT WORDEN SIND: GEBURTSJAHR DER FAHRERLAUBNISINHABER TAG, DEM DER FÜHRERSCHEIN UMGETAUSCHT vor 1953 1953 - 1958 1959 - 1964 1965 - 1970 1971 oder später FÜHRERSCHEINE, AUSSTELLUNGSJAHR 19.01.2033 19.01.2022 19.01.2023 19.01.2024 19.01.2025 Führerschein DIE AB l. JANUAR 1999 AUSGESTELLT WORDEN SIND: TAG, BIS ZU DEM DER FÜHRERSCHEIN UMGETAUSCHT SEIN MUSS 19.01.2026 19.01.2027 19.01.2028 19.01.2029 19.01.2030 19.01.2031 19.01.2032 19.01.2033 WSTERO '2.00." 'u See „'8.09.79 Führerschein 2013 - Vorderseite Quelle: Bundesdruckerei GmbH 1999 - 2001 2002 - 2004 2005-2007 2008 2009 2010 2011 2012 - 18.01.2013 NDKREIS HERSFELD-ROTENBURG www.hef-rof.de 

Hintergrund:

2019 hat der Bundesrat den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Ziel ist es, die Führerscheine in allen EU-Ländern zu vereinheitlichen. Der Umtausch des wichtigen Dokuments läuft stufenweise ab. Bis zum 19. Januar 2023 müssen alle Fahrerlaubnisinhaber/innen mit dem Geburtsjahr 1959 bis 1964 ihren Führerschein umgetauscht haben. Alle weiteren Jahrgänge folgen etappenweise bis Januar 2033.



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Pressekontakt

Pressesprecherin Jasmin Krenz

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