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Blauzungenkrankheit: Veterinäramt empfiehlt Impfung von Schafen und Ziegen


Die Impfung gegen BTV bietet den einzigen sicheren Schutz vor einem schweren klinischen Verlauf und sollte vor Beginn der Hauptflugzeit der übertragenden Gnitzen (blutsaugende Stechmücken) im Sommer abgeschlossen sein, erklärt Veterinäramtsleiter Dr. Thomas Berge. Tierverluste durch BTV-3 werden nicht von der Tierseuchenkasse entschädigt.

Das Virus der Blauzungenkrankheit wird ausschließlich durch Gnitzen und nicht direkt von Tier zu Tier übertragen. Es führt bei Wiederkäuern wie Schafen, Ziegen und Rindern zu akuten Symptomen wie Fressunlust, hohem Fieber, Speichelfluss, Schwellungen am Kopf, der Zunge und der Lippen, Entzündungen der Klauen mit Lahmheit und geröteten Schleimhäuten. Bei schweren Verläufen können Tiere versterben. In den Niederlanden wurden bei infizierten Schafen bis zu 25 Prozent Verluste verzeichnet.

Der Impfstoff wird über Tierarztpraxen bezogen und verabreicht. „Wenn Sie die Impfung Ihrer Tiere in Erwägung ziehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Hoftierarzt“, so Dr. Berge. Um die Impfung auf freiwilliger Basis zu fördern, gewährt die Hessische Tierseuchenkasse eine Beihilfe zur Impfung. Den Antrag auf Beihilfe stellt ebenfalls die impfende Tierarztpraxis. Die Beihilfe wird über den Tierarzt mit dem Tierhalter verrechnet.


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