Kfz & Verkehr
Führerscheine müssen getauscht werden
Weg mit der alten „Pappe“: Führerscheininhaber der Jahrgänge ab 1971 müssen bis Sonntag, 19. Januar 2025 ihren alten Führerschein gegen einen neuen getauscht haben. Die Führerscheinstelle des Landkreises Hersfeld-Rotenburg fordert alle Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge ab 1971, die noch einen grauen oder rosa Papierführerschein haben, dazu auf, einen Antrag auf Führerscheinumtausch einzureichen.
Die Anträge können zu den jeweiligen Geschäftszeiten in der Führerscheinstelle oder den Bürgerservicebüros der Kreisverwaltung Bad Hersfeld (Friedloser Str. 12) und Rotenburg (Lindenstr. 1) gestellt werden. Bürgerinnen und Bürger bekommen ihren neuen EU-Kartenführerschein dann direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt.
Bürgerinnen und Bürger können die Antragsunterlagen aber auch per E-Mail an fuehrerscheinstelle@hef-rof.de und Telefon 06621 87-3415 bei der Führerscheinstelle anfordern. In diesem Fall werden die Antragsunterlagen zu Ihnen nach Hause geschickt. Dort müssen sie ausgefüllt und wieder an die Führerscheinstelle geschickt werden. Sobald der Führerschein in der Führerscheinstelle vorliegt, kann er dort nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Zeitgleich wird der alte Führerschein entwertet.
„Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere in der Zeit rund um den Stichtag viele Bürgerinnen und Bürger ihren Führerschein umtauschen wollen. Um die Wartezeiten möglichst gering zu halten, macht es Sinn, sich schon jetzt um den Führerscheinumtausch zu kümmern“, sagt Martina Kimpel, Leiterin der Führerscheinstelle.
Sie empfiehlt zudem von der Möglichkeit zur vorherigen Terminvereinbarung Gebrauch zu machen.
Hintergrund
2019 hat der Bundesrat den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Ziel ist es, die Führerscheine in allen EU-Ländern zu vereinheitlichen. Der Umtausch des wichtigen Dokuments läuft stufenweise ab. Bis zu 19. Januar 2025 müssen alle Fahrerlaubnisinhaber/innen der Jahrgänge ab 1971 ihren Führerschein umgetauscht haben.
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