Ordnung & Sicherheit
Waffenverbotszone Bad Hersfeld: Hauptbahnhof bereits per Bundeswaffengesetz abgedeckt und daher kein Teil der Rechtsverordnung des Kreises
Am Samstag, 1. Februar tritt die Waffenverbotszone in Bad Hersfeld in Kraft. Sie umfasst die Innenstadt Bad Hersfelds sowie das Gebiet bis zum Bahnhofsvorplatz und den Schilde-Park.
Die Rechtsverordnung gilt – genau wie der ursprüngliche Antrag der Stadt – allerdings nicht für den Hauptbahnhof. Das Bundeswaffengesetz, das am 31. Oktober 2024 in Kraft getreten ist, regelt mit Paragraph 42b Abs. 1, dass das Führen von Waffen und Messern im öffentlichen Personenfernverkehr verboten ist. Weiterhin ist festgelegt, dass dies ebenso für Bahnhofsgebäude gilt, wozu auch Bahnsteige und deren Zuführungen zu rechnen sind. Die Zuständigkeit liegt demnach allein beim Bund, nicht bei der Kreisordnungsbehörde. Auf dem Bahnhofsgelände sind Waffen und Messer somit kraft Gesetzes verboten. Dieser Rechtsauffassung sind neben der Kreisverwaltung auch das Hessische Innenministerium und das Polizeipräsidium Osthessen, zudem ist eine dahingehende Abstimmung mit der Bundespolizeiinspektion Kassel erfolgt.
Der vom Stadtparlament beschlossene Antrag auf Einrichtung der Waffenverbotszone in Bad Hersfeld wurde von der Kreisordnungsbehörde nach gemeinsamer Prüfung und in Rücksprache mit Bad Hersfelds Bürgermeisterin Anke Hofmann als Repräsentantin der Stadt sowie mit dem Polizeipräsidium Osthessen ausgeweitet. Ursprünglich hatte der Antrag der Stadt nur den Innenstadtring umfasst. Der sorgfältige, detaillierte und rechtssichere Genehmigungs-Prozess hatte die Ausweitung der Waffenverbotszone ermöglicht.
Hintergrund
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von Bad Hersfeld am 12. September des vergangenen Jahres, ist der formale Antrag auf Einrichtung einer Waffenverbotszone am 2. Oktober bei der Kreisordnungsbehörde eingegangen. Der darauffolgende Genehmigungs-Prozess umfasste eine detaillierte Prüfung und Abstimmung zwischen der Stadt Bad Hersfeld, dem Polizeipräsidium Osthessen und den zuständigen Fachbehörden des Landkreises sowie des Landes Hessen.
Landrat Torsten Warnecke dankt allen Beteiligten für die gemeinsame zielführende Zusammenarbeit und betonte den enormen Aufwand, der mit der Genehmigung der Waffenverbotszone verbunden war: „Die Prüfung dieses Antrags hat erhebliche Ressourcen und intensive Abstimmungen erfordert. Mein Dank gilt allen Beteiligten – vor allem bei der Polizei und bei den Fachabteilungen der Stadt- und Kreisverwaltung. Gemeinsam haben wir eine rechtssichere und tragfähige Grundlage für die Waffenverbotszone geschaffen.“
Bei einem gemeinsamen Gespräch Ende Oktober verständigten sich Landkreis, Polizei und Stadt darauf, dass im Genehmigungs-Prozess sowohl die Änderung des Bundeswaffengesetzes (WaffG) als auch die Anpassung der Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes (WaffGDV HE) und die Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) abgewartet werden müssen. Die Änderung des Bundeswaffengesetzes ist am 31. Oktober in Kraft getreten, die dazugehörige Änderung in der Durchführungsverordnung des Landes am 12. Dezember. Die Änderung des HSOG wurde am 12. Dezember beschlossen und ist am 19. Dezember in Kraft getreten.
„Sowohl die Änderung des Bundeswaffengesetzes als auch die Anpassung der Durchführungsverordnung des Landes waren für das Aufstellen einer Rechtsverordnung für die Waffenverbotszone in Bad Hersfeld essenziell. Daher hatten wir gemeinsam am 28. Oktober die Entscheidung getroffen, die neue Rechtslage abzuwarten und entsprechend in unseren Genehmigungs-Prozess einzubinden“, so Warnecke.
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