Ordnung & Sicherheit

Landesweiter Warntag am Donnerstag


Am Donnerstag, 13. März heulen in den hessischen Kommunen zum hessenweiten Probealarm ab 10.15 Uhr die Sirenen. Hintergrund und Ziel des Aktionstages ist es, die Bürgerinnen und Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarme zu sensibilisieren und die technische Warninfrastruktur zu testen.

Neben Sirenen werden auch alle weiteren Warnmöglichkeiten, wie beispielsweise das vom Bund eingeführte „Cell-Broadcast“ oder die Warn-App hessenWARN, zum Einsatz kommen. Sowohl das Sirenensignal für den Probealarm ab 10.15 Uhr als auch für die Entwarnung um 10.50 Uhr dauern dann jeweils für eine Minute an.

Zum Test der Warnmedien und zur Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich Warnung hat sich inzwischen der bundesweite Warntag im Herbst eines Jahres etabliert. Über diesen bundesweiten Warntag hinaus, soll nun in den Bundesländern ein jeweils landesweiter Warntag etabliert werden. Ziel ist es, die Auslösung der regionalen Warnmedien über die Infrastruktur der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte zu testen. Zudem soll der zusätzliche Warntag die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Den Bürgerinnen und Bürgern sollen durch die Probewarnung deren Funktion und die Abläufe wieder ins Gedächtnis gerufen werden, um im Ernstfall die Warnmeldungen richtig wahrnehmen und einordnen zu können.

Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen, bei Großschadenslagen, im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr, und auch bei polizeilichen Ereignissen erforderlich sein.

„Eine Warnung würde es im Ernstfall konkret zum Beispiel geben, wenn eine Naturgefahr wie Hochwasser oder Erdbeben droht. Aber auch, wenn schwere Stürme und Gewitter vorausgesagt werden“, sagt Thorsten Bloß, Fachdienstleiter Gefahrenabwehr in der Kreisverwaltung. Die Gründe für eine Warnung können vielfältig sein, müssen aber schwer wiegen. „Auch bei schlimmen Szenarien, wie Waffengewalt oder Angriffen wird gewarnt.“

Hinweis zum Cell-Broadcasting des BBK

 Voraussetzung für einen Empfang der „Cell-Broadcast“-Nachrichten ist, dass Bürgerinnen und Bürger die aktuellen Betriebssysteme auf ihren Mobilfunkgeräten installiert haben. Aus technischen Gründen wird bei diesem Warnmedium nur die Warnung selbst, nicht jedoch eine Entwarnung übermittelt.

 

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