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Zuschüsse können bei „pro familia“ beantragt werden

verhuetung profamiliaVerhütung scheitert zu oft am Geld. Das führt zu ungewollten Schwangerschaften und unnötigen Schwangerschaftsabbrüchen, deshalb existiert im Landkreis Hersfeld-Rotenburg seit vergangenem Jahr ein Verhütungsmittelfonds. Jetzt wurde die Laufzeit des Fonds um ein Jahr verlängert.

„Entgegen unseren Erwartungen läuft es mit den Anträgen zum Verhütungsmittelfonds etwas schleppend, bisher haben wir elf Anträge bewilligt", sagt die zuständige Sozialdezernentin Elke Künholz. Für das Jahr 2019 stehen 10.000 Euro zur Verfügung, um einkommensschwachen Personen die Versorgung mit Verhütungsmitteln zu ermöglichen. „Bisher wurden nur 730 Euro aus dem Fonds verauslagt. Daher haben wir beschlossen, den Verhütungsmittelfonds um ein Jahr zu verlängern“, so Künholz.

Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Hartz IV), von Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII) sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten auf Antrag finanzielle Unterstützung beim Kauf von Verhütungsmitteln.

Erstattungsfähig sind ausschließlich vom Arzt verordnete Verhütungsmittel wie Pille, Kupfer- oder Hormonspirale, Hormonimplantate, Dreimonatsspritze, Diaphragma oder Verhütungspflaster. Nicht übernommen werden Kosten für Kondome.

Die Verwaltung des Fonds hat pro familia übernommen. Info-Flyer liegen in gynäkologischen Arztpraxen, in Beratungsstellen und Apotheken sowie in verschiedenen Ämtern der Kreisverwaltung aus. Der Verhütungsmittelfonds ist eine freiwillige Leistung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Bei der Beratungsstelle von pro familia in Bad Hersfeld können Termine zur Verhütungsberatung vereinbart und Zuschüsse beantragt werden.

Kontakt:
Beratungsstelle Bad Hersfeld
An der Untergeis 12
36251 Bad Hersfeld
Tel.: 06621-918 911
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