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KBI Kauffunger: "Die Kombination von Alkohol und Leichtsinn endet schnell im Krankenhaus!"

Silvester Feuerwerk WunderkerzeEin lukratives Geschäft wird auch im Jahr 2019 wieder der Verkauf von Böllern, Raketen und Feuerwerks-Batterien zum Jahreswechsel. Mehr als 130 Millionen Euro werden die Deutschen schätzungsweise für ihr Silvesterfeuerwerk ausgeben – an nur drei Verkaufstagen. Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg mahnt zur Vorsicht beim Abfeuern von Böllern und Raketen und gibt Tipps für mehr Sicherheit am Silvesterabend.

Die Kehrseite der bunten Feuershows sind nämlich nicht selten Brände mit hohen Sachschäden und Schwerverletzte. In den Notaufnahmen werden geplatzte Trommelfelle, Verbrennungen, Augenverletzungen und teilweise gar abgetrennte Gliedmaßen behandelt. Hersfeld-Rotenburgs Kreisbrandinspektor Marco Kauffunger macht deshalb deutlich: „Die Kombination von Alkoholkonsum und Unachtsamkeit oder Leichtsinn endet schnell im Krankenhaus. Wer Raketen und Silvesterknaller abfeuert, sollte unbedingt auf seine Umgebung achten. Feuerwerkskörper sollten nie unachtsam weggeworfen werden, und schon gar nicht in Richtung anderer Menschen.“

Grundsätzlich rät er davon ab, Feuerwerkskörper ohne aufgedruckte BAM-Prüfnummer zu kaufen. Niemals sollten selbstgebastelte Böller oder Raketen zum Einsatz kommen. „Außerdem ist es sehr wichtig, Raketen nicht aus der Hand zu starten“, sagt Kauffunger. Wer auf geeignete Startmöglichkeiten achtet, zum Beispiel eine leere Getränkekiste, und genügend Sicherheitsabstand einhält, kann einem Notfall vorbeugen.

Der oberste Brandschützer des Landkreises macht außerdem darauf aufmerksam, dass das Zünden von Feuerwerk in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen untersagt ist. Das gilt auch für Fachwerkhäuser.

Pyrotechnik darf lediglich am Silvesterabend, 31. Dezember, und am Neujahrstag, 1. Januar, gezündet werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 werden in diesem Jahr vom 28. bis 31. Dezember an volljährige Personen verkauft. Darunter fallen Raketen, Fontänen, Verbundfeuerwerke, Römische Lichter, Batterien und laute Knaller. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren erhalten nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1 – also Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen und –bonbons. Kauffunger sagt: „Wir raten allerdings dazu, Kinder diese Feuerwerkskörper ebenfalls nur unter Aufsicht ihrer Eltern abfeuern zu lassen.“

Wenn es doch zu einem Brand oder Unfall in der Silvesternacht kommen sollte: Wählen Sie unverzüglich den Notruf 112.