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Landrat und Bürgermeister im Kreis legen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie fest

Aufgrund der aktuellen Entwicklung sind alle Institutionen, aber auch alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, einen Beitrag dazu zu leisten, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und somit vor allem unsere älteren und gesundheitlich belasteten Mitbürger so gut wie möglich zu schützen. Wichtig ist, das Gesundheitssystem aufrecht zu erhalten und zu unterstützen. "Wir sind aufgerufen, diese außergewöhnliche Situation gemeinsam zu meistern. Wir bauen deshalb auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung", teilen Landrat Dr. Michael Koch und Harald Preßmann, Sprecher der Bürgermeister im Landkreis, mit.

 

Corona Virus

 

 

Die im folgenden aufgelisteten Maßnahmen und Informationen beziehen sich auf die aktuellen Entwicklungen (Stand Dienstagnachmittag, 17. März) und können jederzeit aktualisiert werden. Das Land Hessen hat bereits umfassende Verordnungen erlassen. Der Bund und die Länder haben sich am 16. März auf eine Leitlinie zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich vereinbart. Daher möchten wir Ihnen folgende Maßnahmen mitteilen:

Landratsamt und Rathäuser für Publikumsverkehr geschlossen

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bis auf weiteres das Landratsamt und die Rathäuser nicht aufzusuchen. Termine sollten auf Telefonate beschränkt werden. Unvermeidliche Notfälle und unaufschiebbare Angelegenheiten, die ein persönliches Erscheinen erfordern, bleiben davon ausgenommen. Vor einem anstehenden Besuch ist ein Telefonkontakt notwendig.
Alle Besucher haben sich namentlich mit Adresse und Telefonnummer beim Besuch in den Rathäusern registrieren zu lassen. Dies dient dazu, eine etwaige Infektionskette verfolgen zu können. Diese Daten dürfen auch erfasst werden, weil sie zur Eindämmung einer Pandemie nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlich sind. Selbstverständlich ist der Datenschutz gewährleistet.

Dienstleistungen

Der Dienstbetrieb wird aufrechterhalten.

Kindergärten

Die Kindergärten sind geschlossen. Eine Notbetreuung für den vom Land Hessen definierten Personenkreis setzt eine Selbsterklärung und Arbeitgeberbescheinigung der Sorgeberechtigten voraus. Eine entsprechende Vorlage finden Sie unter der Seite des Landkreises: 

https://www.hef-rof.de/images/presse/Corona/Bescheinigung_%C3%BCber_Besch%C3%A4ftigungsverh%C3%A4ltnis.pdf.

Brandschutz

Zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Brandschutzes werden derzeit keine Übungsdienste der Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde durchgeführt. Die Einsatzbereitschaft ist gegeben.

Hallen, Gemeinschaftshäuser, Versammlungsstätten

Mit sofortiger Wirkung werden alle gemeindlichen Versammlungsstätten geschlossen. Ausnahmen können in Einzelfällen durch die Bürgermeister getroffen werden, wie z.B. die Durchführung von Blutspenden.

Jugendarbeit

Die Inhouse-Angebote und etwaig anstehende Veranstaltungen der Jugendarbeit werden mit sofortiger Wirkung eingestellt. Dies betrifft die wöchentlichen Öffnungszeiten der Jugendräume, die in den Jugendräumen stattfindenden Workshops und Gruppenangebote.

Veranstaltungen

Alle kommunalen Veranstaltungen werden bis auf weiteres abgesagt.

Schwimmbäder/Bibliotheken/Spielplätze

Alle kommunalen Schwimmbäder, Spielplätze und Bibliotheken werden geschlossen.

Vereine und Verbände

Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport und Freizeiteinrichtungen sind verboten.

Jubiläen

Mit Rücksicht auf den besonders gefährdeten Personenkreis, werden die Kommunen bis auf weiteres keine Besuche aus Anlass von Geburtstagen oder Ehejubiläen vornehmen.

Trauungen

Trauungen sollten in einem begrenzten Personenkreis stattfinden.

Beerdigungen

Trauerfeiern sollten in einem begrenzten Personenkreis stattfinden.

Gremiensitzungen

Die Handlungsfähigkeit der jeweiligen Kommunen wird sichergestellt, wichtige Sitzungen im notwendigen Rahmen werden durchgeführt.