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Bürgermeister und Landkreis beschließen Lockerungen

Hersfeld-Rotenburg, 28.02.2022- Die Bürgermeisterin und die 19 Bürgermeister haben sich in Abstimmung mit Landrat Torsten Warnecke, dem Ersten Kreisbeigeordneten Dirk Noll und verschiedenen Fachdiensten in ihrer wöchentlichen Videokonferenz auf Lockerungen im Umgang mit den Dorfgemeinschaftshäusern ab dem 04.03.2022 geeinigt.

Thomas Rohrbach, Sprecher der Bürgermeister im Landkreis sagt: „Augenscheinlich scheint die Omikron-Welle deutlich nach unten zu gehen, sodass die seit einiger Zeit geschlossenen Dorfgemeinschaftshäuser für sportliche Aktivitäten sowie Familienfeiern ab dem 04.03.2022 wieder geöffnet werden können.“

Bislang wurden in den Kommunen eher strengere Regeln für die Dorfgemeinschaftshäuser erlassen, als dies die Landesverordnungen vorsahen. „Hiervon wollen wir nun Abstand nehmen, um das gesellschaftliche Leben in den Vereinen und der Bevölkerung wieder einfacher möglich zu machen. Daher öffnen wir unsere Häuser und verweisen bei der Nutzung auf die jeweils gültige Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen“, führt Rohrbach weiter aus.

Mögliche Mieter der Dorfgemeinschaftshäuser haben z.B. bei Familienfeiern zwingend die aktuell geltenden Regelungen zu beachten und übernehmen durch das zu schließende Mietverhältnis auch die Haftung für die Umsetzung. Bei sportlichen Aktivitäten im Innenbereich sind ebenfalls die strengeren Maßnahmen einzuhalten. Hier werden nun die Dorfgemeinschaftshäuser den Turnhallen des Landkreises und der Kommunen gleichgestellt.

Trotz dieser Lockerungen bittet Thomas Rohrbach weiterhin darum, die Lage und die notwendigen Schutzmaßnahmen ernst zu nehmen und umzusetzen, damit ein möglichst unbeschwerter Sommer kommen kann.