Behinderte Menschen wohnen oft in Wohnungen, in denen sie alleine nicht zurechtkommen und auf fremde Hilfe angewiesen sind. Das beginnt schon auf dem Weg zur Wohnung, vor oder im Haus selbst, wenn Stufen und Schwellen den Weg verbauen. Darüber hinaus ist es in der Wohnung häufig zu eng, die Türen zu schmal oder Bäder ohne fremde Hilfe kaum vernünftig nutzbar – ein behindertengerechter Umbau muss her. Hier hilft die Wohnungsbauförderungsstelle des Landkreises Hersfeld-Rotenburg: Sie berät und unterstützt rund um das Thema.
Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum im Landkreis Hersfeld-Rotenburg stellt jetzt das Land Hessen erneut aus den Mitteln der sozialen Wohnraumförderung bereit. Förderfähig sind alle Baumaßnahmen an und in Gebäuden sowie auf dem eigenen Grundstück, die dazu dienen, den vorhandenen Wohnraum behindertengerecht zu gestalten. Dazu gehören laut Bodo Schott vom Fachdienst Bauwesen des Landkreises zum Beispiel behindertengerechte Bäder, Rampen oder Treppenlifte, die Beseitigung von Schwellen oder Türverbreiterungen für Rollstuhlnutzer. Er sagt: „Die Maßnahmen sollen den maßgeblichen Vorschriften für barrierefreies Bauen entsprechen.“
Landrat Dr. Michael Koch ergänzt: „Gefördert werden aber ausschließlich Wohnungen, die der Eigentümer oder ein direkter Angehöriger mit Behinderung selbst nutzt.“ Kostenzuschüsse bis zu 50 Prozent können gewährt werden. Da es sich um eine soziale Wohnraumförderung mit begrenzten Mitteln handelt, erfolgt eine Priorisierung der Vorhaben aufgrund des Behindertengrades und der sozialen Dringlichkeit. „Maßnahmen auf Vorrat können nicht gefördert werden“, sagt Koch.
Von der Förderung ausgenommen sind Mietwohnungen, die Neuschaffung von Wohnraum oder die Erweiterung bestehender Wohnungen sowie Kosten für den behindertengerechten Umbau in Verbindung mit dem Erwerb einer Gebrauchtimmobilie. Kosten für Maßnahmen unter 1.000 Euro können nicht gefördert werden. Mit dem Bau darf vor Bewilligung des Zuschusses nicht begonnen worden sein.
Förderanträge können ab sofort und noch bis zum 15. November bei der Wohnungsbauförderungsstelle der Kreisverwaltung, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld, eingereicht werden beziehungsweise solange Fördermittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Eine persönliche Beratung zu allen Fragen der Wohnungsbauförderung bietet Bodo Schott unter der Telefonnummer 06621/872101 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an. Anmeldevordrucke, Förderrichtlinien und weitere Informationen gibt es im Internet unter www.hef-rof.de/wohnungsbaufoerderung.