Anwohner sollen vor Lärm geschützt werden: Tempo 30 zwischen Dippelstraße und Lohmühlenweg von 22 bis 6 Uhr
Auf der B324 im Bereich zwischen der Dippelstraße und der Einmündung in den Lohmühlenweg ist die Geschwindigkeit für Verkehrsteilnehmer künftig in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr auf 30 km/h beschränkt. Der Streckenabschnitt ist rund zweieinhalb Kilometer lang – er beginnt in der Dippelstraße parallel an den unteren Ausläufern des Schildeparks, führt über die Wehneberger Str. in die Homberger Str. und endet an der Einmündung zum Lohmühlenweg, kurz hinter der Geistalschule. Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg hat diese Maßnahme als zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet.
Landrat Dr. Michael Koch sagt: „Die Anordnung dient dem Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm, der durch den Verkehr auch in der Nacht entsteht. Die Belastung für sie ist mitunter sehr hoch. Wir erhoffen uns durch den Tempo-30-Bereich eine vermehrte Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer.“ Die Anordnung ergeht im Einvernehmen mit der Straßenbaubehörde und der Polizei. Sie ist seit dem 3. September wirksam, nachdem die entsprechenden Verkehrszeichen aufgestellt worden sind, und befristet bis zum 31. Dezember 2022.
Auch tagsüber viel Verkehr: Seit dem 3. September ist die Geschwindigkeit zwischen der Dippelstraße und dem Lohmühlenweg (die hier abgebildete Homberger Straße miteingeschlossen) in Bad Hersfeld nachts begrenzt. Landrat Dr. Michael Koch (rechts) und Matthias König, Leiter des Fachdienstes Straßenverkehr, haben sich jetzt vor Ort einen Eindruck über die Situation verschafft.
Matthias König, Leiter des Fachdienstes Straßenverkehr, weist darauf hin, dass Hauseigentümer im beschriebenen Bereich die zeitlich befristete Geschwindigkeitsbeschränkung nutzen sollten, um passive Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen. Als grundlegende passive Lärmschutzmaßnahme gilt die schalltechnische Verbesserung an Gebäuden, zum Beispiel durch den Einbau von Schallschutzfenstern. „Bei den meisten Liegenschaften ist eine finanzielle Förderung durch das Land beziehungsweise den Bund möglich“, vermutet König nach einer Prüfung der einzelnen Gebäude. Besteht ein Lärmsanierungsanspruch, werden auf Antrag bei Hessen Mobil 75 Prozent der Kosten übernommen.
Hintergrund: Lärmaktionsplan des RP Kassel
Das Regierungspräsidium Kassel hat im Zuge seiner Lärmaktionsplanung einen Konfliktpunkt für die B324 in Bad Hersfeld festgestellt und die 30er-Zone als lärmmindernde Maßnahme vorgeschlagen. Nachts werden zwischen Dippelstraße und Lohmühlenweg Lärm-Richtwerte überschritten. Die Geschwindigkeitsbeschränkung soll zu einer Verbesserung der Situation führen.