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KURZ GEFRAGT Gesundheitsamt zu den geltenden Quarantäne-Regeln

Bundes-Not-Bremse ab 24. April

Es gibt neue Corona-Regeln. Die Corona-Regeln sind für ganz Deutschland. 
Vorher hat jedes Bundes-Land eigene Regeln gemacht. Jetzt sind die Regeln in allen Bundes-Ländern gleich.

Dafür wurde ein wichtiges Gesetz geändert. Das Gesetz heißt: Infektions-Schutz-Gesetz.

In dem neuen Gesetz gibt es eine wichtige Zahl.
Zu der Zahl sagt man auch Inzidenz.
Inzidenz ist ein schweres Wort.
Das spricht man so aus: In-zi-dens.

Die Inzidenz-Zahl sagt:
Wie oft kommt etwas vor.
Zum Beispiel die Corona-Krankheit.

Das Gesetz gilt:
Wenn die Zahl an einem Ort über 100 ist.
Dann werden die Corona-Regeln dort sehr streng.
Die strengen Corona-Regeln nennt man auch Not-Bremse.

Bei einer Inzidenz unter 100
bleiben die bisherigen Regeln vom Land Hessen.

1.   Regeln bei einer Inzidenz-Zahl über 100

1.1 Kontakt-Beschränkung

1.2 Ausgangs-Beschränkungen

1.3 Büro-Arbeit

1.4. Regeln für die Schule

1.5 Kinder-Betreuung

1.6 Einkaufen

1.7 Gasthäuser und Cafés

1.8 Läden für Körper-Pflege und Körper-Behandlung

1.9 Freizeit

1.10 Sport

1.11 Bus und Bahn

2.   Regeln bei einer Inzidenz-Zahl unter 100

2.1 Kontakt-Beschränkungen

2.2 Ausgangs-Beschränkungen

2.3 Büro-Arbeit

2.4 Regeln für die Schule

2.5 Kinder-Betreuung

2.6 Einkaufen

2.7 Gasthäuser und Cafés

2.8 Läden für Körper-Pflege und Körper-Behandlung

2.9 Freizeit

2.10 Sport

2.11 Bus und Bahn

3.    Sie haben Fragen?

1. Regeln bei einer Inzidenz-Zahl über 100

1.1 Kontakt-Beschränkung

Menschen sollen sich weniger mit anderen Menschen treffen.
Und so oft es geht zu Hause bleiben.
Das nennt man Kontakt-Beschränkung.

Sie sollen nur mit den Menschen
aus ihrer Wohnung zusammen sein.
Und es darf nur ein anderer Mensch dabei sein.
Kinder zählen nicht mit.
Wenn sie unter 14 Jahren sind.
Die Regel ist für draußen und für zu Hause.

1.2 Ausgangs-Beschränkungen

Menschen dürfen nachts die eigene Wohnung nicht mehr verlassen.
Das ist in der Zeit von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens so.

Es gibt Ausnahmen.
Zum Beispiel:

  • Wenn man zur Arbeit gehen muss.
  • Wenn man mit seinem Hund rausgehen muss.
  • Wenn man ins Krankenhaus muss.

Spazieren gehen kann man bis 24 Uhr.
Wenn man alleine ist.
Fahrrad fahren und Joggen darf man auch bis 24 Uhr.

1.3 Büro-Arbeit

Alle Menschen mit Büro-Arbeit
sollen ihre Arbeit von zu Hause aus machen.

Manche Menschen können nicht von zu Hause arbeiten.
Zum Beispiel:

  • im Super-Markt
  • im Krankenhaus
  • bei Bus und Bahn

Dort gibt es ein Test-Angebot.
Jeder Mit-Arbeiter kann zweimal in der Woche
einen Corona-Test machen. Dann können alle sicher arbeiten.

1.4. Regeln für die Schule

Alle Schüler lernen im Wechsel-Unterricht.
Die Schüler lernen zum Beispiel
eine Woche in der Schule.
Und die andere Woche von zu Hause.
Das nennt man Wechsel-Unterricht.

Genaue Infos bekommen Sie von der Schule.
Die Schule sagt Ihnen:
Wann soll Ihr Kind in die Schule kommen.
Wann soll Ihr Kind von zu Hause lernen.

In der Schule gilt die Test-Pflicht.
Das bedeutet:
Alle sollen zweimal in der Woche
eine Corona-Test machen.

Achtung:
Wenn die Inzidenz-Zahl größer als 165 ist.
Dann lernen alle Schüler nur von zu Hause.
Dazu sagt man auch Distanz-Unterricht.
Distanz ist ein anderes Wort für Abstand.

Es gibt zwei Ausnahmen.
Die Abschluss-Klassen und Förder-Schulen
bleiben im Wechsel-Unterricht.

Für die Schüler in den Klassen 1 bis 6
gibt es immer eine Not-Betreuung.
Denn manche Kinder können zu Hause nicht gut lernen.
Zum Beispiel:

  • Weil die Eltern arbeiten müssen.
  • Weil ein Amt das sagt.
  • Weil das Kind besondere Betreuung braucht.

Sie müssen Ihr Kind vorher in der Not-Betreuung anmelden.

1.5 Kinder-Betreuung

Die Kitas sind offen.
In den Kitas gibt es besondere Regeln.
Zum Beispiel:

  • Die Kinder sind in einer festen Gruppe.
  • Die Kinder werden immer von derselben Person betreut.
  • Die Kita hat vielleicht nicht so lange auf.

Achtung:
Wenn die Inzidenz-Zahl größer als 165 ist.
Dann schließen die Kitas.
Es gibt aber immer eine Not-Betreuung.
Zum Beispiel:

  • Weil die Eltern arbeiten müssen.
  • Weil ein Amt das sagt.
  • Weil das Kind besondere Betreuung braucht.

Es ist besser:
Wenn Sie Ihre Kinder zu Hause betreuen.

In manchen Kitas können die Kinder einen Corona-Test machen.
Das Land Hessen gibt der Kita Geld dafür.

1.6 Einkaufen

Alle Läden für wichtige Sachen sind offen.
Zum Beispiel:

  • Supermarkt
  • Apotheke
  • Drogerie

In allen anderen Läden kann man einkaufen:

  • Wenn man sich angemeldet hat.
  • Wenn man einen Corona-Test vorzeigen kann.
  • Wenn man eine Maske trägt.

Ab einer Inzidenz-Zahl über 150 ist es anders.
Dann darf man nicht in den Laden gehen.
Aber man kann Sachen bestellen und abholen.

1.7 Gasthäuser und Cafés

Alle Gasthäuser sind geschlossen.
Die Cafés auch.
Aber man kann Essen bestellen.
Und abholen.
Oder ein Fahrer bringt das Essen zu Ihnen nach Hause.

Die Suppen-Küchen bleiben offen.
Hier bekommen Menschen mit wenig Geld ein warmes Essen.

1.8 Läden für Körper-Pflege und Körper-Behandlung

Man kann zum Frisör gehen.
Oder zur Fuß-Pflege.

  • Wenn man sich angemeldet hat.
  • Wenn man einen Corona-Test vorzeigen kann.
  • Wenn man eine Maske trägt.

Andere Läden sind geschlossen.
Zum Beispiel das Kosmetik-Studio.
Oder das Tattoo-Studio.

1.9 Freizeit

Man kann in der Freizeit nicht mehr so viel machen.
Weil viele Sachen zu sind.
Zum Beispiel:

  • Hotel und Gasthaus
  • Kino und Museum
  • Freizeit-Park und Schwimm-Bad

Aber man kann zum Beispiel in den Zoo gehen.
Oder in einen Park.

  • Wenn man sich angemeldet hat.
  • Wenn man einen Corona-Test vorzeigen kann.
  • Wenn man eine Maske trägt.

1.10 Sport

Die Sport-Plätze sind offen.
Man kann alleine und zu zweit auf den Sport-Platz gehen.
Oder mit den Menschen aus dem eigenen Haushalt.

Kinder unter 14 Jahren dürfen zusammen Sport machen.
Aber es dürfen insgesamt nur 5 Kinder sein.
Und der Sport muss draußen sein.

Das ist geschlossen:

  • Fitness-Studio
  • Sauna
  • Solarium

Berufs-Sportler können immer Sport machen.
Zum Beispiel Fußballer.
Aber es dürfen keine Zuschauer kommen.

1.11 Bus und Bahn

In Bus und Bahn sollen alle Menschen eine FFP-Maske tragen.
Es gibt Ausnahmen.
Und manche Menschen müssen keine Maske tragen.
Zum Beispiel:

  • Kinder unter 6 Jahren
  • Menschen mit Hör-Behinderung
  • Menschen mit einer Bescheinigung vom Arzt

2. Regeln bei einer Inzidenz-Zahl unter 100

2.1 Kontakt-Beschränkungen

Menschen sollen sich weniger mit anderen Menschen treffen.
Und so oft es geht zu Hause bleiben.
Das nennt man Kontakt-Beschränkung.

Es dürfen sich insgesamt 5 Menschen treffen.
Die Kinder zählen nicht mit.
Wenn sie unter 14 Jahren sind.

Und es dürfen sich 2 Haushalte treffen.
Ein Haushalt, das sind die Menschen,
die zusammen wohnen.

Die Regel ist für draußen und für zu Hause.

2.2 Ausgangs-Beschränkungen

Es gibt keine Ausgangs-Beschränkungen.

2.3 Büro-Arbeit

Alle Menschen mit Büro-Arbeit
sollen ihre Arbeit von zu Hause aus machen.
Manche Menschen können nicht von zu Hause arbeiten.
Zum Beispiel:

  • im Super-Markt
  • im Krankenhaus
  • bei Bus und Bahn

Dort gibt es ein Test-Angebot.
Jeder Mit-Arbeiter kann zweimal in der Woche
einen Corona-Test machen.
Dann können alle sicher arbeiten.

2.4 Regeln für die Schule

Alle Schüler lernen im Wechsel-Unterricht.
Die Schüler lernen zum Beispiel
eine Woche in der Schule.
Und die andere Woche von zu Hause.
Das nennt man Wechsel-Unterricht.

Genaue Infos bekommen Sie von der Schule.
Die Schule sagt Ihnen:
Wann soll Ihr Kind in die Schule kommen.
Wann soll Ihr Kind von zu Hause lernen.

In der Schule gilt die Test-Pflicht.
Das bedeutet:
Alle müssen zweimal in der Woche eine Corona-Test machen.

Für die Klassen 1 bis 6 gibt es eine Not-Betreuung.
Denn manche Kinder können nicht zu Hause lernen.
Zum Beispiel:

  • Weil die Eltern arbeiten müssen.
  • Weil ein Amt das sagt.
  • Weil das Kind Förder-Unterricht braucht.

Sie müssen Ihr Kind vorher in der Schule anmelden.
Und Sie brauchen einen Nachweis von der Arbeits-Stelle.

2.5 Kinder-Betreuung

Die Kitas sind offen.
In den Kitas gibt es besondere Regeln.
Zum Beispiel:

  • Die Kinder sind in einer festen Gruppe.
  • Die Kinder werden immer von derselben Person betreut.
  • Die Kita hat vielleicht nicht so lange auf.

2.6 Einkaufen

Alle Läden für wichtige Sachen sind offen.
Zum Beispiel:

  • Supermarkt
  • Apotheke
  • Drogerie

In allen anderen Läden kann man einkaufen:

  • Wenn man sich angemeldet hat.
  • Wenn man einen Corona-Test vorzeigen kann.
  • Wenn man eine Maske trägt.

2.7 Gasthäuser und Cafés

Gasthäuser und Cafés dürfen wieder öffnen.
Man kann aber nur draußen sitzen.
Man kann ins Gasthaus oder Café gehen:

  • Wenn man sich angemeldet hat.
  • Wenn man einen Corona-Test vorzeigen kann.

Wenn zwei Wochen lang die Inzidenz-Zahl unter 50 ist,
muss man sich nicht mehr anmelden.
Man kann dann einfach so hingehen.

2.8 Läden für Körper-Pflege und Körper-Behandlung

Die meisten Läden dürfen wieder öffnen.
Manchmal braucht man eine FFP-Maske.
Und manchmal braucht man einen Test.

2.9 Freizeit

Manche Freizeit-Einrichtungen dürfen wieder öffnen.
Andere Freizeit-Einrichtungen dürfen erst später öffnen.
Wenn die Inzidenz-Zahl sehr klein ist.

2.10 Sport

Die Menschen können wieder mehr Sport machen.

2.11 Bus und Bahn

In Bus und Bahn müssen alle Menschen eine besondere Maske tragen.
Das ist auch an der Halte-Stelle so.
Besondere Masken sind:

  • FFP-Masken
  • OP-Masken

Hier kann man die Corona-Regeln der Bundesnotbremse herunterladen.

3. Sie haben Fragen?

Das Bundes-Gesundheits-Ministerium gibt Antworten.
Die Infos sind in Alltags-Sprache.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/4-bevschg-faq.html

Sie möchten wissen:
Gilt die Bundes-Not-Bremse an meinem Wohn-Ort?
Das Hessische Sozial-Ministerium hat eine Liste gemacht.
Hier können Sie sehen:
Welche Regeln gelten an meinem Wohn-Ort.

https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-bundes-notbremse