Das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)
Die Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg geht einen weiteren Schritt bei der Digitalisierung und zum papierlosen Büro: Zur sicheren Übermittlung im digitalen Rechtsverkehr wurde kürzlich das sogenannte besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) eingeführt.
„Durch das Behördenpostfach können sensible Daten zwischen Behörden, Gerichten und juristischen Personen datenschutzkonform und rechtssicher ausgetauscht werden“, erklärt Dr. Sebastian Kraffzig, Leiter der Stabstelle Digitalisierung in der Kreisverwaltung.
Behörden sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sind aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für das Zustellen elektronischer Dokumente und für den Austausch mit Gerichten, Rechtsanwälten, Notaren und anderen Behörden zu eröffnen. Damit wird ein weiteres Instrument für einen durchgängigen elektronischen Rechtsverkehr bereitgestellt.
Ab sofort kann die Zustellung elektronischer Dokumente an den Landkreis Hersfeld-Rotenburg für den Austausch mit Gerichten, Rechtsanwälten, Notaren und anderen Behörden über das besondere elektronische Behörden-Postfach (beBPo) erfolgen. Über eine einfache E-Mail kann das beBPo nicht erreicht werden.
Genutzt werde laut Landratsamt die Software esina21 (elektronischer sicherer Nachrichtenverkehr) des kommunalen IT-Dienstleisters eKOM21. „Die Software bietet den Vorteil, dass wir nicht nur Nachrichten senden und empfangen können, sondern beispielsweise auch unsere gesamte Organisationsstruktur abbilden können. Das ermöglicht eine effiziente Arbeitsweise innerhalb unserer Verwaltung“, so Kraffzig.
Weitere Informationen zum beBPo gibt es auf der Internetseite der Hessischen Landesregierung unter bebpo.hessen.de .