Am Donnerstag, 24. November um 18 Uhr findet im Kreistagssitzungssaal der Kreisverwaltung eine Veranstaltung zum Thema „Umsetzung der Istanbul-Konvention“ statt. Die Veranstaltung findet im Zuge des internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen, der einen Tag später am 25. November begangen wird, statt.
Die Staatsanwältin a.D. Dagmar Freudenberg hält einen Vortrag und leitet im Anschluss das Gespräch. Sie leitete von 2001 bis 2017 die Kommissionen „Gewalt gegen Frauen und Kinder“ sowie „Strafrecht“ beim Deutschen Juristinnenbund. Seit 2018 ist sie dort Vorsitzende der Kommission für die Istanbul-Konvention. 2016 übernahm sie den Vorsitz des AWO-Kreisverbandes Göttingen.
Die Veranstaltung richtet sich sowohl an politische Mandatsträgerinnen und Mandatsträger im Kreis sowie zivilgesellschaftliche Einrichtungen und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.
Hintergrund: Die Istanbul Konvention
Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Menschenrechtsvertrag und wurde nach mehrjährigen Verhandlungen der Staaten des Europarates im Mai 2011 in Istanbul beschlossen. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention, zum Schutz und zu rechtlichen Sanktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen. Mit dem Inkrafttreten am 1. Februar 2018 ist Deutschland völkerrechtlich an die Istanbul-Konvention gebunden, was bedeutet, dass der Gesetzgeber, die Verwaltung und die Gerichte in Deutschland rechtlich an alle Regelungen der Konvention gebunden sind und diese umsetzen müssen. Dies wiederum erfordert ein komplexes und koordiniertes Handeln aller beteiligten Akteurinnen und Akteure.