Bis zum Januar 2033 müssen alle Führerscheine in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt etappenweise. © Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen bis zum 19. Januar 2023 Führerscheine umtauschen
Hersfeld-Rotenburg, 13. Dezember 2022 – Weg mit der alten „Pappe“: Führerscheininhaber der Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen bis Donnerstag, 19. Januar 2023 ihren alten Führerschein gegen einen neuen getauscht haben. Die Führerscheinstelle des Landkreises Hersfeld-Rotenburg fordert daher alle Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1959 bis 1964, die noch einen grauen oder rosa Papierführerschein haben, dazu auf, einen Antrag auf Führerscheinumtausch einzureichen.
Die Anträge können zu den jeweiligen Geschäftszeiten in den Bürgerservicebüros Bad Hersfeld und Rotenburg abgeholt oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und Telefon 06621 87-3415 bei der Führerscheinstelle angefordert werden. Die Bürgerinnen und Bürger bekommen die Unterlagen dann zugeschickt. Auch die nötigen Unterschriften können mit den Anlagen geleistet werden. Fertig ausgefüllt senden die Bürgerinnen und Bürger den Antrag mit allen Unterlagen per Post zurück. Für den Umtausch benötigt werden der aktuelle Führerschein, sowie eine Kopie des Personalausweises sowie ein biometrisches Passbild.
„Hierbei geht es ausschließlich um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Es braucht also niemand führerscheinlos sein Auto fahren“, stellt Martina Kimpel, Leiterin der Führerscheinstelle, klar. Sie rät, den Antrag zeitnah zu stellen. Aufgrund der Menge an Anträgen müssen Bürgerinnen und Bürgerinnen nicht nur bei der Führerscheinstelle, sondern auch bei der Bundesdruckerei mit längeren Wartezeiten rechnen.
Die Fristen für die anderen Jahrgänge sind im Internet unter www.hef-rof.de/umtauschfuehrerschein veröffentlicht. Weitere Informationen sowie die Öffnungszeiten der Bürgerservice-Büros gibt es unter www.hef-rof.de.
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 13.00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 13.00 bis 17.30 Uhr
Freitag: 8.00 bis 13.00 Uhr
Hintergrund:
2019 hat der Bundesrat den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Ziel ist es, die Führerscheine in allen EU-Ländern zu vereinheitlichen. Der Umtausch des wichtigen Dokuments läuft stufenweise ab. Bis zum 19. Januar 2023 müssen alle Fahrerlaubnisinhaber/innen mit dem Geburtsjahr 1959 bis 1964 ihren Führerschein umgetauscht haben. Alle weiteren Jahrgänge folgen etappenweise bis Januar 2033.