Versorgung bei Krankheit
Für die Versorgung bei Krankheit sind die Beantragung eines Aufenthaltstitels und die Beantragung von Leistungen nach Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)erforderlich. Danach werden Sie in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen. Bitte wenden Sie sich an den Fachdienst Migration SGB II:
Fachdienst Migration SGB II
Friedloser Straße 12 / Gebäude A / Eingang A2
36251 Bad Hersfeld
Telefon 06621 87 4406/4409/4421
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bitte nehmen Sie nach Ihrer Ankunft auf jeden Fall Kontakt zu einem Arzt auf. Klären Sie die in Deutschland notwendigen Impfungen ab. Holen Sie notwendige Impfungen bitte nach.
Alle Personen ab 5 Jahren können sich gegen das Corona-Virus in den Impfzentren im Landkreis Hersfeld-Rotenburg impfen lassen. Dafür brauchen ukrainische Kriegsflüchtlinge auch nichts mitbringen (gegebenenfalls nur den Nachweis, falls schon eine Corona-Schutzimpfung erfolgt ist). Wir bitten in diesem Zusammenhang auch alle Gastfamilien, die aufgenommenen Kriegsflüchtlinge auf das Impfangebot des Landkreises aufmerksam zu machen. Die Standorte und Öffnungszeiten der Impfstationen finden Sie im Internet
Hilfe im Notfall
Wenn Sie eine lebensbedrohliche Erkrankung oder Verletzung haben, rufen Sie die Telefonnummer 112 an oder melden Sie sich bitte direkt in der Notaufnahme eines Krankenhauses. Bei anderen akuten Erkrankungen rufen Sie bitte den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Telefon 116 117 an.