Versorgung bei Krankheit

Für die Versorgung bei Krankheit sind die Beantragung eines Aufenthaltstitels und die Beantragung von Leistungen nach Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)erforderlich. Danach werden Sie in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen. Bitte wenden Sie sich an den Fachdienst Migration SGB II

Fachdienst Migration SGB II
Friedloser Straße 12 / Gebäude A / Eingang A2
36251 Bad Hersfeld
Telefon 06621 87  4406/4409/4421
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bitte nehmen Sie nach Ihrer Ankunft auf jeden Fall Kontakt zu einem Arzt auf. Klären Sie die in Deutschland notwendigen Impfungen ab. Holen Sie notwendige Impfungen bitte nach. 

Alle Personen ab 5 Jahren können sich gegen das Corona-Virus in den Impfzentren im Landkreis Hersfeld-Rotenburg impfen lassen. Dafür brauchen ukrainische Kriegsflüchtlinge auch nichts mitbringen (gegebenenfalls nur den Nachweis, falls schon eine Corona-Schutzimpfung erfolgt ist). Wir bitten in diesem Zusammenhang auch alle Gastfamilien, die aufgenommenen Kriegsflüchtlinge auf das Impfangebot des Landkreises aufmerksam zu machen. Die Standorte und Öffnungszeiten der Impfstationen  finden Sie im Internet 

 

Hilfe im Notfall

Wenn Sie eine lebensbedrohliche Erkrankung oder Verletzung haben, rufen Sie die Telefonnummer 112 an oder melden Sie sich bitte direkt in der Notaufnahme eines Krankenhauses. Bei anderen akuten Erkrankungen rufen Sie bitte den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Telefon 116 117 an.

 

Versorgung bei Krankheit

Für die Versorgung bei Krankheit sind die Beantragung eines Aufenthaltstitels und die Beantragung von Leistungen nach Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)erforderlich. Danach werden Sie in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen. Bitte wenden Sie sich an den Fachdienst Migration SGB II

Fachdienst Migration SGB II
Friedloser Straße 12 / Gebäude A / Eingang A2
36251 Bad Hersfeld
Telefon 06621 87  4406/4409/4421
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Bitte nehmen Sie nach Ihrer Ankunft auf jeden Fall Kontakt zu einem Arzt auf. Klären Sie die in Deutschland notwendigen Impfungen ab. Holen Sie notwendige Impfungen bitte nach. 

Alle Personen ab 5 Jahren können sich gegen das Corona-Virus in den Impfzentren im Landkreis Hersfeld-Rotenburg impfen lassen. Dafür brauchen ukrainische Kriegsflüchtlinge auch nichts mitbringen (gegebenenfalls nur den Nachweis, falls schon eine Corona-Schutzimpfung erfolgt ist). Wir bitten in diesem Zusammenhang auch alle Gastfamilien, die aufgenommenen Kriegsflüchtlinge auf das Impfangebot des Landkreises aufmerksam zu machen. Die Standorte und Öffnungszeiten der Impfstationen  finden Sie im Internet 

 

Hilfe im Notfall

Wenn Sie eine lebensbedrohliche Erkrankung oder Verletzung haben, rufen Sie die Telefonnummer 112 an oder melden Sie sich bitte direkt in der Notaufnahme eines Krankenhauses. Bei anderen akuten Erkrankungen rufen Sie bitte den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Telefon 116 117 an.

 

Informationen zu Corona / інформація про корону

Sie können sich an jeder Teststelle auf das Corona-Virus testen lassen. Dazu brauchen Sie nur ein Ausweisdokument aus der Ukraine. Eine Übersicht aller Teststellen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg finden Sie hier  .

Wenn Sie in der Ukraine gegen das Corona-Virus geimpft wurden, haben Sie vielleicht einen Impfstoff bekommen, der in Deutschland nicht zugelassen ist. Diese Impfstoffe sind zugelassen:

  • BioNTech-Pfizer
  • Moderna
  • AstraZeneca
  • Janssen Pharmaceutica NV
  • Novavax

Wenn Sie einen anderen Impfstoff bekommen haben, wird Ihre Impfung hier nicht anerkannt. Daher empfehlen wir, dass Sie sich hier noch einmal impfen lassen sollten. Sie können sich in den Impfzentren des Landkreises impfen lassen. Die Zeit zwischen der Impfung in der Ukraine und der neuen Impfung soll mindestens 4 Wochen sein. Termine und weitere Informationen finden Sie hier 

Hier finden Sie Informationen zur Corona-Impfung auf Ukrainisch / Тут ви знайдете інформацію про вакцинацію від коронавірусу українською мовою:

 

Corona-Impfung / Інформація щодо щеплення від COVID-19

Alle Personen ab 5 Jahren können sich gegen das Corona-Virus in den Impfzentren im Landkreis Hersfeld-Rotenburg impfen lassen. Dafür brauchen ukrainische Kriegsflüchtlinge auch nichts mitbringen (gegebenenfalls nur den Nachweis, falls schon eine Corona-Schutzimpfung erfolgt ist). Wir bitten in diesem Zusammenhang auch alle Gastfamilien, die aufgenommenen Kriegsflüchtlinge auf das Impfangebot des Landkreises aufmerksam zu machen. Die Standorte und Öffnungszeiten der Impfstationen  finden Sie im Internet 

 

 

 

Infos zu verschiedenen Erkrankungen und Impfungen / Інформація про різні захворювання та щеплення

Hinweise zu Tuberkulose finden Sie hier   
Інформацію про туберкульоз можна знайти тут

Hinweise zur Masern-Schutzimpfung finden Sie hier und hier
Інформацію щодо вакцинації проти кору можна знайти тут і тут

Hinweise zur Corona-Schutzimfpfung finden Sie hier
Інформацію про вакцинацію від коронавірусу можна знайти тут

Den Corona-Impfkalender finden Sie hier
Календар вакцинації від коронавірусу можна знайти тут

 

Kontakt

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Für alle Fragen zum Aufenthaltsrecht steht die Ausländerbehörde zur Verfügung.
Telefon: 06621 87 3308
E-Mail: alb@hef-rof.de

Für Fragen zur Registrierung und zu Sozialleistungen, Krankenhilfe wenden Sie sich an die Ukraine-Hotline.
Telefon: 06621 87 43 66
E-Mail: migration-asyl@hef-rof.de

Wer den Geflüchteten aus der Ukraine Wohnraum überlassen kann, meldet sich gerne beim Landkreis.
Telefon: 06621 87 43 66
E-Mail:
hilfe.ukraine@hef-rof.de

Sie möchten den geflüchteten Menschen gerne ehrenamtlich als Familienpaten helfen? Dann melden Sie sich gerne beim Fachdienst Migration-Asyl.
Telefon: 06621 87 4366