Ihnen stehen voraussichtlich Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu. Leistungen nach dem SGB II sind beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg beim Fachdienst Migration SGB II (Friedloser Straße 12, Gebäude A, Eingang A2, 36251 Bad Hersfeld, Telefon 06621 87 4406/4409/4421) zu beantragen. Wichtig ist aber, dass Sie vorher eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Wie das geht, lesen Sie hier.

Zum Fachdienst Migration SGB II bringen Sie dann diese Unterlagen mit: 

  • ausgefülltes Antragsformular (gibt Ihnen der Fachdienst Migration SGB II)
  • Reisepass oder anderes Ausweisdokument
  • ausgefüllter Registrierungsbogen mit Erledigungsvermerken des Einwohnermeldeamts Ihres aktuellen Wohnortes und der Ausländerbehörde

Alternativ: 

  • Meldebescheinigung
  • Bescheinigung der Ausländerbehörde über die Beantragung eines Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz. 

Mit der Leistungsgewährung werden Sie in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen. Informationen zur Gesundheit finden Sie hier.

Fachdienst Migration SGB II
Friedloser Straße 12 / Gebäude A / Eingang A2
36251 Bad Hersfeld
Telefon 06621 87  4406/4409/4421

 

 

 

Ihnen stehen voraussichtlich Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu. Leistungen nach dem SGB II sind beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg beim Fachdienst Migration SGB II (Friedloser Straße 12, Gebäude A, Eingang A2, 36251 Bad Hersfeld, Telefon 06621 87 4406/4409/4421) zu beantragen. Wichtig ist aber, dass Sie vorher eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Wie das geht, lesen Sie hier.

Zum Fachdienst Migration SGB II bringen Sie dann diese Unterlagen mit: 

  • ausgefülltes Antragsformular (gibt Ihnen der Fachdienst Migration SGB II)
  • Reisepass oder anderes Ausweisdokument
  • ausgefüllter Registrierungsbogen mit Erledigungsvermerken des Einwohnermeldeamts Ihres aktuellen Wohnortes und der Ausländerbehörde

Alternativ: 

  • Meldebescheinigung
  • Bescheinigung der Ausländerbehörde über die Beantragung eines Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz. 

Mit der Leistungsgewährung werden Sie in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen. Informationen zur Gesundheit finden Sie hier.

Fachdienst Migration SGB II
Friedloser Straße 12 / Gebäude A / Eingang A2
36251 Bad Hersfeld
Telefon 06621 87  4406/4409/4421

 

 

 

Konto bei einer deutschen Bank eröffnen

Damit Geld an Sie ausgezahlt werden kann, benötigen Sie ein Konto bei einer Bank in Deutschland. Ein Konto bei einer deutschen Bank zu eröffnen, hängt von Ihren Ausweispapieren ab. Wie man ein Basiskonto eröffnen kann, das hat beispielsweise die Sparkasse festgelegt. 

Der Fachdinest Migration Asyl übermittelt Ihre Daten nach Ihrer schriftlichen Einwilligung automatisch an die Sparkasse Hersfeld-Rotenburg, wenn Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt haben. Die Sparkasse Hersfeld-Rotenburg wird Sie dann automatisch kontaktieren. Sie müssen dort nicht nachfragen. 

Bis Sie ein Konto eröffnet haben, bekommen Sie Ihr Geld in bar ausgezahlt.

 

Sie möchten im Landkreis Hersfeld-Rotenburg arbeiten?

Sie dürfen arbeiten, sobald Sie Ihren Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz bekommen haben. 

Liegt Ihnen der Aufenthaltstitel noch nicht vor oder haben Sie den Aufenthaltstitel noch nicht beantragt, müssen Sie auf jeden Fall bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Den Kontakt finden Sie hier.

Weitere Informationen und Hilfe bei der Arbeitssuche finden Sie beim Fachdienst Migration Asyl beim Projekt IdEE/IvAF.

Fachdienst Migration Asyl
Projekt IdEE/IvAF
Frau Alkhasar
Friedloser Straße 12, Eingang A2
36251 Bad Hersfeld
Telefon 06621 87 4320

 

Kosten für eine Wohnung

Sollten Sie eine eigene Wohnung anmieten, müssen Sie Höchstgrenzen beachten. Die gültigen, maximalen Beträge können Sie der Tabelle entnehmen: 

kostenderunterkunft

Die Beträge stellen die Kaltmiete zuzüglich Betriebskosten ohne Heizung und ohne Strom dar.

 

Kann ich einen Zuschuss für die Unterbringung der Geflüchteten erhalten?

Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg hat sich dazu entschieden, den Anbietern von Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine „Entlastungsleistungen“ zu zahlen, um die private Hilfsbereitschaft zu unterstützen. Werden ukrainische Flüchtlinge in privaten Wohnungen untergebracht, die über keinen abgeschlossenen Wohnbereich verfügen, so kann auf Antrag eine Entlastungsleistunggewährt werden. Sie ermöglicht es den Personen und Familien, die ukrainische Flüchtlinge aufgenommen haben, ihre anfallenden laufenden Kosten für Heiz- und Betriebskosten pauschal abgelten zu lassen. Sie ist zunächst auf ein halbes Jahr befristet.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Zahl der untergebrachten Personen.

Dafür muss eine Mietbescheinigung beim Fachdienst Migration Asyl (Telefon 06621 87 4366, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) vorgelegt werden. Diese Mietbescheinigung bezieht sich auf die eigenen Aufwendungen des Vermieters bzw. Eigentümers. Dem Vermieter wird dann eine monatliche Entlastungsleistung für die Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen zur Warmmiete gezahlt.


Kostenerstattung „kein abgeschlossener Wohnraum“

Erste Person

100 Euro/Monat

Jede weitere Person

+ 25 Euro/Monat

2 Personen

125 Euro/Monat

3 Personen

150 Euro/Monat

4 Personen

175 Euro/Monat

5 Personen

200 Euro/Monat

6 Personen

225 Euro/Monat

Maximalbetrag

Gesamtbetrag darf 50 % der beim Vermieter/Eigentümer der anfallenden Kosten (Warmmiete) nicht übersteigen!


Wenn die bei Ihnen lebenden Flüchtlinge über einen eigenen Wohnbereich verfügen, können die vertraglich vereinbarte Mieten übernommen werden, sofern sie angemessen sind.

Sie als aufnehmende Personen und Familien schließen bitten mit den bei Ihnen lebenden Flüchtlingen einen Untermietvertrag oder Mietvertrag. Bei Untermietverhältnissen, klären Sie bitte vorher, ob dies im Rahmen des eigentlichen Mietverhältnisses möglich ist. Über den geschlossenen Mietvertrag kann der Mieter bzw. Eigentümer Kaltmiete und Betriebskosten geltend machen. Dafür müssen die angemessenen Höchstgrenzen gemäß der Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ beachtet werden. Die gültigen, maximalen Beträge können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Die Beiträge stellen die Kaltmiete zuzüglich Betriebskosten ohne Heizung und ohne Strom dar. 


Kostenerstattung „abgeschlossener Wohnraum“
 

Personenzahl Wohnungsgröße
Stadt
Bad Hersfeld
Stadt
Rotenburg a.d.F.
Bebra
 
Gemeinden
Alheim
Cornberg
Nentershausen
Ronshausen
Wildeck
Stadt
Heringen (Werra)
 
Gemeinden
Breitenbach a.H.
Friedewald
Hauneck
Haunetal
Hohenroda
Kirchheim
Ludwigsau
Neuenstein
Niederaula
Philippsthal
Schenklengsfeld

1

bis 50 m²

395,00 Euro

345,00 Euro

367,00 Euro

2

bis 60 m²

453,00 Euro

383,00 Euro

386,00 Euro

3

bis 75 m²

528,00 Euro

463,00 Euro

455,00 Euro

4

bis 87 m²

651,00 Euro

535,00 Euro

541,00 Euro

5

bis 99 m²

726,00 Euro

570,00 Euro

621,00 Euro

Jede weitere Person

bis 12 m²

88,00 Euro

69,00 Euro

76,00 Euro

 

 

Kontakt

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Für alle Fragen zum Aufenthaltsrecht steht die Ausländerbehörde zur Verfügung.
Telefon: 06621 87 3308
E-Mail: alb@hef-rof.de

Für Fragen zur Registrierung und zu Sozialleistungen, Krankenhilfe wenden Sie sich an die Ukraine-Hotline.
Telefon: 06621 87 43 66
E-Mail: migration-asyl@hef-rof.de

Wer den Geflüchteten aus der Ukraine Wohnraum überlassen kann, meldet sich gerne beim Landkreis.
Telefon: 06621 87 43 66
E-Mail:
hilfe.ukraine@hef-rof.de

Sie möchten den geflüchteten Menschen gerne ehrenamtlich als Familienpaten helfen? Dann melden Sie sich gerne beim Fachdienst Migration-Asyl.
Telefon: 06621 87 4366