Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg hat sich dazu entschieden, den Anbietern von Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine „Entlastungsleistungen“ zu zahlen, um die private Hilfsbereitschaft zu unterstützen. Werden ukrainische Flüchtlinge in privaten Wohnungen untergebracht, die über keinen abgeschlossenen Wohnbereich verfügen, so kann auf Antrag eine Entlastungsleistunggewährt werden. Sie ermöglicht es den Personen und Familien, die ukrainische Flüchtlinge aufgenommen haben, ihre anfallenden laufenden Kosten für Heiz- und Betriebskosten pauschal abgelten zu lassen. Sie ist zunächst auf ein halbes Jahr befristet.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Zahl der untergebrachten Personen.
Dafür muss eine Mietbescheinigung beim Fachdienst Migration Asyl (Telefon 06621 87 4366, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) vorgelegt werden. Diese Mietbescheinigung bezieht sich auf die eigenen Aufwendungen des Vermieters bzw. Eigentümers. Dem Vermieter wird dann eine monatliche Entlastungsleistung für die Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen zur Warmmiete gezahlt.
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Erste Person
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100 Euro/Monat
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Jede weitere Person
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+ 25 Euro/Monat
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2 Personen
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125 Euro/Monat
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3 Personen
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150 Euro/Monat
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4 Personen
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175 Euro/Monat
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5 Personen
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200 Euro/Monat
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6 Personen
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225 Euro/Monat
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Maximalbetrag
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Gesamtbetrag darf 50 % der beim Vermieter/Eigentümer der anfallenden Kosten (Warmmiete) nicht übersteigen!
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Wenn die bei Ihnen lebenden Flüchtlinge über einen eigenen Wohnbereich verfügen, können die vertraglich vereinbarte Mieten übernommen werden, sofern sie angemessen sind.
Sie als aufnehmende Personen und Familien schließen bitten mit den bei Ihnen lebenden Flüchtlingen einen Untermietvertrag oder Mietvertrag. Bei Untermietverhältnissen, klären Sie bitte vorher, ob dies im Rahmen des eigentlichen Mietverhältnisses möglich ist. Über den geschlossenen Mietvertrag kann der Mieter bzw. Eigentümer Kaltmiete und Betriebskosten geltend machen. Dafür müssen die angemessenen Höchstgrenzen gemäß der Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ beachtet werden. Die gültigen, maximalen Beträge können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Die Beiträge stellen die Kaltmiete zuzüglich Betriebskosten ohne Heizung und ohne Strom dar.
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Personenzahl |
Wohnungsgröße |
Stadt
Bad Hersfeld
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Stadt
Rotenburg a.d.F.
Bebra
Gemeinden
Alheim
Cornberg
Nentershausen
Ronshausen
Wildeck
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Stadt
Heringen (Werra)
Gemeinden
Breitenbach a.H.
Friedewald
Hauneck
Haunetal
Hohenroda
Kirchheim
Ludwigsau
Neuenstein
Niederaula
Philippsthal
Schenklengsfeld
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1
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bis 50 m²
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395,00 Euro
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345,00 Euro
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367,00 Euro
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2
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bis 60 m²
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453,00 Euro
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383,00 Euro
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386,00 Euro
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3
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bis 75 m²
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528,00 Euro
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463,00 Euro
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455,00 Euro
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4
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bis 87 m²
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651,00 Euro
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535,00 Euro
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541,00 Euro
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5
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bis 99 m²
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726,00 Euro
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570,00 Euro
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621,00 Euro
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Jede weitere Person
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bis 12 m²
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88,00 Euro
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69,00 Euro
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76,00 Euro
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