Wer eine Unterkunft zur Verfügung stellen möchte, kann sich beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg melden. Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg sucht (auch als Mieter) Wohnraum für geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Wenn Sie Wohnraum zur Verfügung stellen möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Fachdienst Migration-Asyl: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Alternativ erreichen Sie uns unter Telefon 06621 87 4366.

Bitte beantworten Sie folgende Fragen in der E- Mail:

  • In welchem Ort befindet sich die Wohnung / das Haus?
  • Wie groß ist die Wohnung / das Haus?
  • Wie viele Zimmer hat die Wohnung / das Haus? 
  • Wie viele Bäder / WC´s ? 
  • Gibt es eine oder mehrere Küchen?
  • Wie ist / sind die Küchen ausgestattet ? Was wird für die Küchenausstattung noch benötigt?
  • Für wie lange können Sie die Wohnung zur Verfügung stellen?
  • Ist die Wohnung bezugsfertig?
  • Sind Sie bereit die Wohnung auch für Menschen aus anderen Ländern zur Verfügung zu stellen?

Wir möchten Sie bitten, sich per Mail an die oben genannte Adresse zu wenden, damit wir schnellstmöglich reagieren können. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

Wer eine Unterkunft zur Verfügung stellen möchte, kann sich beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg melden. Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg sucht (auch als Mieter) Wohnraum für geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Wenn Sie Wohnraum zur Verfügung stellen möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Fachdienst Migration-Asyl: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Alternativ erreichen Sie uns unter Telefon 06621 87 4366.

Bitte beantworten Sie folgende Fragen in der E- Mail:

  • In welchem Ort befindet sich die Wohnung / das Haus?
  • Wie groß ist die Wohnung / das Haus?
  • Wie viele Zimmer hat die Wohnung / das Haus? 
  • Wie viele Bäder / WC´s ? 
  • Gibt es eine oder mehrere Küchen?
  • Wie ist / sind die Küchen ausgestattet ? Was wird für die Küchenausstattung noch benötigt?
  • Für wie lange können Sie die Wohnung zur Verfügung stellen?
  • Ist die Wohnung bezugsfertig?
  • Sind Sie bereit die Wohnung auch für Menschen aus anderen Ländern zur Verfügung zu stellen?

Wir möchten Sie bitten, sich per Mail an die oben genannte Adresse zu wenden, damit wir schnellstmöglich reagieren können. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

Kann ich einen Zuschuss für die Unterbringung der Geflüchteten erhalten?

Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg hat sich dazu entschieden, den Anbietern von Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine „Entlastungsleistungen“ zu zahlen, um die private Hilfsbereitschaft zu unterstützen. Werden ukrainische Flüchtlinge in privaten Wohnungen untergebracht, die über keinen abgeschlossenen Wohnbereich verfügen, so kann auf Antrag eine Entlastungsleistunggewährt werden. Sie ermöglicht es den Personen und Familien, die ukrainische Flüchtlinge aufgenommen haben, ihre anfallenden laufenden Kosten für Heiz- und Betriebskosten pauschal abgelten zu lassen. Sie ist zunächst auf ein halbes Jahr befristet.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Zahl der untergebrachten Personen.

Dafür muss eine Mietbescheinigung beim Fachdienst Migration Asyl (Telefon 06621 87 4366, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) vorgelegt werden. Diese Mietbescheinigung bezieht sich auf die eigenen Aufwendungen des Vermieters bzw. Eigentümers. Dem Vermieter wird dann eine monatliche Entlastungsleistung für die Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen zur Warmmiete gezahlt.


Kostenerstattung „kein abgeschlossener Wohnraum“

Erste Person

100 Euro/Monat

Jede weitere Person

+ 25 Euro/Monat

2 Personen

125 Euro/Monat

3 Personen

150 Euro/Monat

4 Personen

175 Euro/Monat

5 Personen

200 Euro/Monat

6 Personen

225 Euro/Monat

Maximalbetrag

Gesamtbetrag darf 50 % der beim Vermieter/Eigentümer der anfallenden Kosten (Warmmiete) nicht übersteigen!

 

Wenn die bei Ihnen lebenden Flüchtlinge über einen eigenen Wohnbereich verfügen, können die vertraglich vereinbarte Mieten übernommen werden, sofern sie angemessen sind.

Sie als aufnehmende Personen und Familien schließen bitten mit den bei Ihnen lebenden Flüchtlingen einen Untermietvertrag oder Mietvertrag. Bei Untermietverhältnissen, klären Sie bitte vorher, ob dies im Rahmen des eigentlichen Mietverhältnisses möglich ist. Über den geschlossenen Mietvertrag kann der Mieter bzw. Eigentümer Kaltmiete und Betriebskosten geltend machen. Dafür müssen die angemessenen Höchstgrenzen gemäß der Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ beachtet werden. Die gültigen, maximalen Beträge können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Die Beiträge stellen die Kaltmiete zuzüglich Betriebskosten ohne Heizung und ohne Strom dar. 

 


Kostenerstattung „abgeschlossener Wohnraum“
 

Personenzahl Wohnungsgröße
Stadt
Bad Hersfeld
Stadt
Rotenburg a.d.F.
Bebra
 
Gemeinden
Alheim
Cornberg
Nentershausen
Ronshausen
Wildeck
Stadt
Heringen (Werra)
 
Gemeinden
Breitenbach a.H.
Friedewald
Hauneck
Haunetal
Hohenroda
Kirchheim
Ludwigsau
Neuenstein
Niederaula
Philippsthal
Schenklengsfeld

1

bis 50 m²

395,00 Euro

345,00 Euro

367,00 Euro

2

bis 60 m²

453,00 Euro

383,00 Euro

386,00 Euro

3

bis 75 m²

528,00 Euro

463,00 Euro

455,00 Euro

4

bis 87 m²

651,00 Euro

535,00 Euro

541,00 Euro

5

bis 99 m²

726,00 Euro

570,00 Euro

621,00 Euro

Jede weitere Person

bis 12 m²

88,00 Euro

69,00 Euro

76,00 Euro

Wohnraumbörse / Обмен жилья

Wenn Sie aus der Ukraine gekommen sind und Wohnraum benötigen, wenden Sie sich bitte an die Ukraine-Hotline 06621 87 43 66 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Montags bis Freitags).

Wohnung_gesucht.pngОбмен жилья

Если вы приехали из Украины и нуждаетесь в жилье, пожалуйста, свяжитесь с нами по телефону 06621 87 43 66 (г-жа Рёснер) или по электронной почте Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. (с понедельника по пятницу) 

 

Ich möchte Geflüchtete bei mir aufnehmen, wo kann ich mich hinwenden?

Wenn Sie eine Wohnung haben, die Sie gerne Geflüchteten aus der Ukraine zur Verfügung stellen wollen, können Sie uns dies gerne mit den notwendigen Angaben (siehe oben) per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  mitteilen. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir freuen uns natürlich vor allem auch über Wohnraum, der für einen längeren Zeitraum zur Verfügung steht. 

Sofern Sie darüber hinausgehende Fragen haben, können Sie sich gerne auch oder telefonisch an 06621 87 4366 wenden.

 

Wohin wende ich mich, wenn ich auf der Flucht aus der Ukraine bin und noch keine Bleibe habe?

Geflüchtete aus der Ukraine, die nicht bei Bekannten oder Verwandten aufgenommen werden und keinen Wohnraum im Landkreis Hersfeld-Rotenburg finden, können sich an die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) in der Rödgener Straße/Ecke Lufthansastraße in 35394 Gießen wenden. Die Nutzung von Regionalzügen und Bussen im öffentlichen Personennahverkehr ist für Flüchtlinge aus der Ukraine kostenfrei.

Adresse EAEH
Ankunftshalle Rödgener Straße/Ecke Lufthansastraße; 35394 Gießen;

Anfahrtsskizze:
https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/Anfahrtsskizze%20Ankunftshalle.pdf

Anreise mit der Bahn oder dem Bus:
Sie erreichen uns mit der Buslinie 17 Haltestelle "Stolzenmorgen" oder mit der Linie 1 , Haltestelle "Sophie-Scholl-Schule".)

Kontakt

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Für alle Fragen zum Aufenthaltsrecht steht die Ausländerbehörde zur Verfügung.
Telefon: 06621 87 3308
E-Mail: alb@hef-rof.de

Für Fragen zur Registrierung und zu Sozialleistungen, Krankenhilfe wenden Sie sich an die Ukraine-Hotline.
Telefon: 06621 87 43 66
E-Mail: migration-asyl@hef-rof.de

Wer den Geflüchteten aus der Ukraine Wohnraum überlassen kann, meldet sich gerne beim Landkreis.
Telefon: 06621 87 43 66
E-Mail:
hilfe.ukraine@hef-rof.de

Sie möchten den geflüchteten Menschen gerne ehrenamtlich als Familienpaten helfen? Dann melden Sie sich gerne beim Fachdienst Migration-Asyl.
Telefon: 06621 87 4366