Gemeinsamer Antrag 2023


Das Antragsportal wurde in der vergangenen Woche freigeschaltet, allerdings sind noch zahlreiche Fehler vorhanden. Dennoch wird empfohlen, den Antrag unverzüglich so weit wie möglich zu bearbeiten, da die Antragsfrist am 15. Mai 2023 endet.

Neben den zahlreichen förderrechtlichen Änderungen sind in diesem Jahr folgende Neuerungen zu beachten:

Die Angabe einer Email-Adresse ist zwingend für die Bearbeitung und Abgabe des Antrags, außerdem ist die Steuernummer bzw. die Steueridentifikationsnummer zu erfassen. 

Neu ist auch der Begriff Interventionen: Hierunter fallen die einzelnen Fördermaßnahmen wie 

  • Einkommensgrundstützung (EGS)
  • Umverteilungs-Einkommensstützung (UES)
  • Junglandwirte-Einkommensstützung (JES)
  • Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ) und die 
  • verschiedenen Öko-Regelungen (ÖR*). 

Zur Öko-Regelung Kennarten auf Dauergrünland (ÖR 5) wurde inzwischen eine Broschüre vom Landesbetrieb Landwirtschaft (LLH) in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) veröffentlicht. Diese kann auf den Internetseiten des LLH und des HLNUG heruntergeladen werden. 

Die Erfassung der Kennarten erfolgt in diesem Jahr noch in einem Papierbogen, der im Agrarportal heruntergeladen werden kann. Ab dem kommenden Jahr ist eine App für die Erfassung der Kennarten geplant. 


Sofern sich im Rahmen der Antragsbearbeitung Probleme oder Schwierigkeiten ergeben, stehen die Kolleginnen und Kollegen des Sachgebietes Förderung weiterhin telefonisch bzw. nach Terminvergabe auch persönlich zur Verfügung:


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