Öko-Regelung 5: Kennartenprogramm


Die Öko-Regelung 5 beinhaltet die ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland mit dem Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten. Der Landwirt verfährt weitestgehend selbstverantwortlich mit seiner Fläche. Wie er sie nutzt oder pflegt liegt in seiner Hand. Entscheidendes Kriterium ist der Nachweis der Kennarten. Dazu zählen u.a. die Gewöhnliche Schafgabe, Wiesen-Schaumkraut und Wiesen-Margerite.

Über einen Erfassungsbogen, der im Agrarportal zu finden ist, werden die Kennarten nachgewiesen. Dazu wird für den jeweiligen Schlag vom Agrarportal automatisch eine Begehungslinie berechnet, die dann beim Nachweisen der Arten abgeschritten werden muss.

Eine Broschüre als Hilfestellung zum Erkennen der 42 Kennarten(gruppen) hat das LLH in Zusammenarbeit mit dem HLNUG herausgebracht. 

Finanziell wird der Nachweis von vier Kennarten mit 240 €/ha pauschal vergütet. Die ÖR 5 ist kombinierbar mit verschiedenen HALM 2 Förderungen ohne, dass es zu einem Abzug der Förderung auf der Fläche kommt. Außerdem ist die Kombination mit weiteren Öko-Regelungen möglich.


Kontakt

Bei jedweden Fragen oder für Tipps zur Bestimmung der Kennarten ist der Landschaftspflegeverband für Sie der passende Ansprechpartner:

Lena Gothe

+49 6621 9447180

 

Hinweis:

Weitere aktuelle Hinweise für die Landwirtschaft der hiesigen Region sind im Internet unter www.aglw.de zu finden.