Erstellung Stoffstrombilanz ab 2023


Die Stoffstrombilanz (SSB) soll die Nährstoffflüsse im Betrieb darstellen. Die Nährstoffzufuhr wird der Nährstoffabfuhr gegenübergestellt. Ziel ist es, die Nähstoffflüsse transparenter zu gestalteten und Nährstoffverluste (z. B. ins Grundwasser) zu reduzieren. Waren zunächst nur vereinzelte Betriebe verpflichtet, müssen ab 2023 alle landwirtschaftlichen Betriebe eine SSB erstellen à Ausnahmen: < 20 ha landw. Nutzfläche, < 50 GV im Betrieb und Wirtschaftsdüngeraufnahme < 750 kg N gesamt – Der Betrachtungszeitraum kann zwischen Kalender- und Wirtschaftsjahr gewählt werden. Somit ergeben sich die Betrachtungszeiträume vom 01.01.-31.12.2023 oder 01.07.2023-30.06.2024. Nach Ablauf des Betrachtungszeitraums gilt eine Erstellungsfrist von 6 Monaten. Für die Erstellung einer SSB können Sie sich gerne an die AGLW wenden.


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AGLW

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