Landwirtschaftliche Hinweise zur Entsorgung von PSM-Verpackungen


Die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) wird durch das Kreislaufwirtschafts- u. Abfallgesetz u. Verordnungen geregelt; sie ist möglich über: Entsorgungsfirmen, Sammelstellen der Landkreise/Kommunen, Schadstoffmobil (kleine Mengen). Leere Verpackungen von PSM u. Flüssigdüngern sammelt der Industrieverband Agrar (IVA) bundesweit im Rahmen der Sammelaktion PAMIRA (PackMittel-Rücknahme Agrar). Voraussetzungen um an der Aktion teilzunehmen: Kanister müssen gut gespült, restlos leer, offen u. trocken sein; sie müssen innen u. außen sauber sein u. den Aufdruck des PAMIRA-Logos tragen! - Landwirte bringen entleerte u. gereinigte PSM-Verpackungen zum vorgegebenen Termin zur Sammelstelle. Vor Ort erhalten sie ein Zertifikat über die sachgerechte Entsorgung der Verpackungen. Die Termine für 2024 finden Sie unter: https://www.pamira.de/verpackungen-abgeben/sammelstelle-finden/

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LLH

Karl-Heinrich Claus

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