Artenschutz beim Osterfeuer – Nicht unbedacht anzünden!


Osterfeuer sind eine weit verbreitete Tradition. Die Holzhaufen stellen potentielle Brutplätze für Vögel und Rückzugsräume für Kleinsäuger, Insekten, Amphibien und Reptilien dar, die bei dem Anzünden zu Schaden und zu Tode kommen. Folgendes ist zu beachten:

  • Um- oder Aufschichten des Holzhaufens erst unmittelbar am Tag des Feuers
  • Anzünden der Osterfeuer nur auf befestigten „Festplätzen“ oder Äckern
  • Abstandsregelungen (auch zu Gehölzen und geschützten Biotopen!)
  • Frühzeitig Genehmigungs- und Meldebedarf bei allen zuständigen Behörden klären (Veranstaltungen im Außenbereich erfordern Genehmigungen nach § 17 BNatSchG!)

Kontakt

Untere Naturschutzbehörde

+49 6621 87-2200

+49 6621 87-2260

+49 6621 87-2263

+49 6621 87-2264

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