Antragsfrist Gemeinsamer Antrag 2024 endet
Die Antragsfrist für den Gemeinsamen Antrag 2024 endet am 15. Mai 2024
Es wird empfohlen, den Antrag jetzt schnellstmöglich zu stellen (sofern noch nicht geschehen), damit bereits eine erste Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung durch die Bewilligungsstelle erfolgen und im Zweifelsfall noch entsprechend reagiert werden kann. Bei verspäteter Abgabe werden die errechneten Beihilfen um 1 % je Kalendertag Verspätung gekürzt. Sofern sich im Rahmen der Antragstellung Probleme oder Schwierigkeiten ergeben, stehen die Kolleginnen und Kollegen des Sachgebietes Förderung gerne telefonisch zur Verfügung (06621/87-2226, -2228, -2222, -2223, -2230, -2255). Bei persönlicher Vorsprache wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
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