Antragsfrist Gemeinsamer Antrag 2024 endet


Die Antragsfrist für den Gemeinsamen Antrag 2024 endet am 15. Mai 2024

 (www.agrarportal-hessen.de). 

Es wird empfohlen, den Antrag jetzt schnellstmöglich zu stellen (sofern noch nicht geschehen), damit bereits eine erste Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung durch die Bewilligungsstelle erfolgen und im Zweifelsfall noch entsprechend reagiert werden kann. Bei verspäteter Abgabe werden die errechneten Beihilfen um 1 % je Kalendertag Verspätung gekürzt. Sofern sich im Rahmen der Antragstellung Probleme oder Schwierigkeiten ergeben, stehen die Kolleginnen und Kollegen des Sachgebietes Förderung gerne telefonisch zur Verfügung (06621/87-2226, -2228, -2222, -2223, -2230, -2255). Bei persönlicher Vorsprache wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.


Kontakt

Fachdienst Ländlicher Raum

Thomas Krenzer

+49 6621 87 2221

hef-rof.de