Schafschur – 1x jährlich Pflicht


Schafe müssen mindestens einmal pro Jahr vollständig geschoren werden. Im Frühjahr darf frühestens nach den Eisheiligen (Mitte Mai), besser noch nach der Schafskälte (Anfang Juni) geschoren werden. Der späteste Schurtermin sollte bei ganzjähriger Weidehaltung mindestens vier Monate vor Beginn der kalten Jahreszeit liegen, damit bis zum Einsetzen der ersten Nachtfröste genügend Wolle nachgewachsen ist. Als Richtzeit für die Schur sollte deshalb der Zeitraum Mitte Mai bis Mitte Juni eingehalten werden. Bei nasskaltem Wetter benötigen frisch geschorene Schafe zumindest innerhalb der ersten 24 Stunden unbedingt einen Witterungsschutz.

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Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Bad Hersfeld

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