Ende der Kernsperrfristen


Am 15.01.2025 endete die Sperrfrist für die Ausbringung von Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost. Diese Düngemittel dürfen außerhalb der roten Gebiete wieder ausgebracht werden, wenn es die Bedingungen zulassen. Für alle anderen Düngemittel mit wesentlichen N-Gehalten, wie Gülle, endet die Sperrfrist am 31.01.2025. Darüber hinaus gilt aber ein Aufbringverbot, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, schneebedeckt oder tiefgefroren ist. Die Möglichkeit Nachtfröste zu nutzen, um auf tragfähigem Boden Düngemittel auszubringen, ist seit vergangenem Jahr wieder möglich, wenn der Boden durch Auftauen im Laufe des Tages aufnahmefähig wird. Ab dem 01.02.2025 besteht die Verpflichtung der streifenförmigen Ausbringung sowohl auf bestelltem Ackerland als auch auf Grünland.

Kontakt

Landwirtschaft & Forsten

Regina Jacob

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