Gemeinsamer Antrag 2025
Das Antragsportal https://agrarportal-hessen.de wird voraussichtlich am 17.03.2025 für die Bearbeitung und Abgabe des Gemeinsamen Antrags 2025 freigeschaltet. Folgende Änderungen sind zu dieser Antragstellung zu berücksichtigen: Die Stilllegungspflicht ist aufgehoben, so dass keine Brachflächen mehr bereitgestellt werden müssen. Allerdings ist eine freiwillige Stilllegung mit zusätzlicher Förderung nach der Öko-Regelung 1 a möglich. Hierbei werden bis zu 8 % der betrieblichen Ackerfläche besonders vergütet. Bei der Öko-Regelung 5 (Kennarten im Dauergrünland) wird wie bisher der Nachweis der Kennarten über den schriftlichen Erfassungsbogen erbracht. Dieser muss ab dem 31.05.2025 ausgefüllt im Betrieb vorliegen. Zum Start der Antragskampagne wird in einer Rund-Mail über weitere Details informiert.
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